Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 09.09.2020
Die Koalitionsfraktionen CDU/CSU und SPD haben den Entwurf eines „Lobbyregistergesetzes“ (19/22179) vorgelegt, der am 11.09.2020 erstmals auf der Tagesordnung des Bundestages steht. Er sieht eine Registrierungspflicht von natürlichen und juristischen Personen vor, die gegenüber dem Bundestag Interessenvertretung ausüben und auf den parlamentarischen Willensbildungsprozess Einfluss nehmen. Ebenfalls eingeführt werden soll eine Verpflichtung, sich einen Verhaltenskodex zu geben, „der Grundsätze integrer Interessenvertretung definiert“.
Nach dem Willen der Koalitionsfraktionen soll die Registrierungspflicht bestehen, wenn die Interessenvertretung regelmäßig betrieben wird oder auf Dauer angelegt ist. Auch sollen sich Interessenvertreter registrieren lassen müssen, „wenn sie innerhalb der letzten drei Monaten mehr als 50 unterschiedliche Interessenvertretungskontakte aufgenommen haben“. Von der Registrierungspflicht ausgenommen werden sollen Kontakte von natürlichen Personen, wenn sie ausschließlich persönliche Interessen formulieren. Auch soll die Interessenvertretung keiner Eintragungspflicht unterliegen, wenn sie einen rein lokalen Charakter hat und das Anliegen nur einen oder maximal zwei aneinander grenzende Wahlkreise betrifft.
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Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 924/2020