Immissionsschutz - 23. September 2022

Koalition plant Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.09.2022

Die Koalition von SPD, Grünen und FDP plant Änderungen beim Immissionsschutz. Angesichts der gegenwärtigen Gaskrise sollen Betreiber von Kraftwerken oder Abfallbehandlungsanlagen künftig von Vorgaben beim Lärm- und Luftschutz abweichen dürfen. Das sieht ihr Entwurf eines 14. Gesetzes zur Änderung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes (20/3498) vor, den der Bundestag am 22.09.2022 ohne Debatte zur federführenden Beratung in den Ausschuss für Umwelt, Naturschutzschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz überwiesen hat. Ziel ihrer Gesetzesinitiative sei eine „zügige Durchführung von Verfahren“, schreiben die Fraktionen. Um Abläufe zu beschleunigen, seien zeitlich befristete Verfahrenserleichterungen erforderlich.

Konkret sieht der Entwurf im Fall einer Gasmangellage unter anderem Sonderregelungen zur Beteiligung der Öffentlichkeit im Rahmen bestimmter Genehmigungsverfahren nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) vor. So sollen bei einem Brennstoffwechsel durch Gasknappheit zum Beispiel Fristen zu Bekanntmachung verkürzt werden. Auch ist geplant, im Fall einer Gasmangellage auf Anzeige und Änderungsgenehmigung beim Brennstoffwechsel zu verzichten. Auch Abweichungen von der Technischen Anleitung zur Reinhaltung der Luft und ein Überschreiten von Immissionsrichtwerten der Technischen Anleitung zum Schutz gegen Lärm sollen zulässig sein, wenn infolge einer Gasmangellage unter anderem ein Brennstoffwechsel erforderlich ist oder die nötigen Betriebsmittel für Abgaseinrichtungen nicht ausreichend zur Verfügung stehen, heißt es im Entwurf.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 473/2022