EU-Recht - 5. November 2024

KI: Rat der EU billigt Schlussfolgerungen zur Stärkung der Ambitionen der EU

Rat der EU, Pressemitteilung vom 05.11.2024

Der Rat hat am 05.11.2024 Schlussfolgerungen zu einem Bericht des Europäischen Rechnungshofs zur Stärkung der Ambitionen der EU im Hinblick auf künstliche Intelligenz, insbesondere durch die Verbesserung der Governance und die Steigerung und gezieltere Ausrichtung der künftigen Investitionen in diesem Bereich, gebilligt.

Der Rat stimmt mit der Schlussfolgerung des Rechnungshofs überein, dass die EU die Investitionen in KI erhöhen und den Zugang zur digitalen Infrastruktur erleichtern muss, um ein weltweit wettbewerbsfähiger Akteur mit globaler Wirkung zu sein, eine Führungsrolle bei der Entwicklung und dem Einsatz von KI zu übernehmen, Talente zu fördern und ein Ökosystem für Exzellenz und Vertrauen zu schaffen.

Der Rat ist zudem der Auffassung, dass die Umweltauswirkungen von KI-Systemen, Hochleistungsrechnen und mögliche Lösungen zur Steigerung der Energieeffizienz sowie die Sicherung einer zuverlässigen Hardware-Lieferkette wichtige Faktoren sind, die bei den KI-Strategien auch berücksichtigt werden sollten.

Der Rat stimmt ferner mit dem Rechnungshof darin überein, dass eine enge Zusammenarbeit mit den Mitgliedstaaten und internationalen Organisationen im Hinblick auf die Maximierung der Wirkung von Investitionen auf EU-Ebene und nationaler Ebene – bei gleichzeitiger Nutzung von Synergien – ein Schlüsselelement ist, wenn es darum geht, die globale Führungsrolle der EU im Bereich KI und ihre Positionierung als Bezugspunkt für KI-Governance zu garantieren. In diesem Zusammenhang ersucht der Rat die Kommission, den regelmäßigen Informationsaustausch mit dem Rat und seinen einschlägigen Vorbereitungsgremien zu intensivieren, um das strategische Engagement der EU in internationalen Gremien und die Zusammenarbeit mit Partnern zu unterstützen.

Schließlich stimmt der Rat – in dem Bewusstsein, dass KI die europäische Wettbewerbsfähigkeit steigern kann, wenn die Ergebnisse von Forschungs- und Innovationsprojekten direkt oder indirekt vermarktet oder genutzt werden – mit dem Rechnungshof überein, dass messbare Leistungsziele und -indikatoren benötigt werden. Der Rat fordert jedoch, dass diese Indikatoren – ohne das Gesamtziel der Projekte zu behindern – sorgfältig konzipiert werden sollten, sodass kein zusätzlicher Aufwand für die Begünstigten, die Mitgliedstaaten und die durchführenden Stellen entsteht.

Quelle: Rat der EU