Berufsstand - 20. März 2025

Kernforderungen der BRAK für die 21. Legislaturperiode

BRAK, Mitteilung vom 19.03.2025

Zum Beginn der 21. Legislaturperiode hat die BRAK Kernforderungen an den Deutschen Bundestag formuliert. Diese adressieren unter anderem die Resilienz des Rechtsstaates, die Beibehaltung anwaltlicher Kernwerte und den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs.

Ein funktionsfähiger Rechtsstaat ist das Fundament und eine zentrale Errungenschaft der Bundesrepublik. Seit über 75 Jahren sichert er Frieden und freiheitliches Miteinander. Die Anwaltschaft trägt als Organ der Rechtspflege maßgeblich dazu bei, indem sie allen Bürgerinnen und Bürgern einen effektiven und streitwertunabhängigen Zugang zum Recht ermöglicht. Um diese Errungenschaften zu bewahren und weiterzuentwickeln, hat die Bundesrechtsanwaltskammer ihre Kernforderungen für die kommende 21. Legislaturperiode erarbeitet. Sie adressieren unter anderem die Resilienz des Rechtsstaates, die Beibehaltung anwaltlicher Kernwerte und den Ausbau des elektronischen Rechtsverkehrs. Damit will die BRAK den Rechtsstaat stärken und seine Zukunftsfähigkeit sichern.

Im Einzelnen fordert die BRAK:

  • Resilienz der Anwaltschaft: verfassungsrechtliche Absicherung der anwaltlichen Unabhängigkeit.
  • Fremdbesitzverbot: Erhalt des Mandantenschutzes durch Unabhängigkeit der Anwältinnen und Anwälte.
  • Mandatsgeheimnis: keine Aufweichung durch Behördenbefugnisse.
  • Dokumentation von Strafprozessen: Schutz der Beschuldigtenrechte.
  • Pakt für den Rechtsstaat: Einbeziehung der Anwaltschaft.
  • Digitalpakt für die Justiz: technische und personelle Modernisierung.
  • Elektronischer Rechtsverkehr: Stärkung der Anwaltschaft und Aufhebung des beA-Verbots für die Finanzverwaltung.
  • Anwaltsvergütung: regelmäßige Anpassung zur Sicherung der Kanzleien.
  • Insolvenzverwaltung: keine separate Kammer erforderlich.
  • Gesetzgebung: frühzeitige Einbindung der Anwaltschaft für mehr Transparenz.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Berlin – Ausgabe 6/2025