Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 22.08.2022
Die vierte Novelle der Handwerksordnung soll überprüft werden um zu evaluieren, inwiefern das Gesetz in Bezug auf den Schutz von Leben und Gesundheit, den Erhalt von Kulturgütern und immateriellem Kulturerbe sowie zur Sicherung der Ausbildungsleistung und Nachwuchsförderung beigetragen hat. Das schreibt die Bundesregierung in einer Antwort (20/3082) auf eine Kleine Anfrage (20/2913) der AfD-Fraktion. Die Abgeordneten hatten gefragt, ob die Bundesregierung einen weiteren Novellierungsbedarf der Handwerksordnung sehe. Derzeit besteht aus Sicht der Bundesregierung jedoch kein Anpassungsbedarf, sodass „kein konkretes Vorhaben zur Novellierung der Handwerksordnung in Planung ist“, heißt es in der Antwort weiter.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 420/2022