Gesetzgebung - 6. August 2025

Keine Gesetzesänderung im Insolvenzrecht geplant

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 04.08.2025

Die Bundesregierung plant derzeit keine Änderung der rechtlichen Rahmenbedingungen für Insolvenzen. Das geht aus ihrer Antwort (21/1074) auf eine Kleine Anfrage der Fraktion Die Linke (21/872) hervor. Die Fraktion hatte sich insbesondere nach der „Insolvenz in Eigenverwaltung“ erkundigt. Bestehende Regelungen wie die Insolvenzantragspflicht, das Insolvenzverschleppungsverbot oder das Regelinsolvenzverfahren hätten sich aus Sicht der Bundesregierung bewährt. Auch für Verfahren in Eigenverwaltung, einschließlich des Schutzschirmverfahrens, sieht sie derzeit keinen gesetzgeberischen Handlungsbedarf. (…)

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 330/2025