Hochwasser - 10. Mai 2022

Keine Entschädigung für Wertverlust von Grundstücken

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 10.05.2022

Der Wertverlust von Grundstücken in den vom Hochwasser 2021 betroffenen Gebieten kann nach Angaben der Bundesregierung nicht durch Mittel der „Aufbauhilfe 2021“ entschädigt werden. Dies wäre gemäß Aufbauhilfefonds-Errichtungsgesetz 2021 zweckwidrig, betont sie in einer Antwort (20/1479) auf eine Kleine Anfrage (20/1384) der CDU/CSU-Fraktion. Bei den Mitteln handle es sich um Billigkeitsleistungen des Bundes zur wirksamen Beseitigung der durch den Starkregen und das Hochwasser entstandenen Schäden im Juli 2021 und zum Wiederaufbau zerstörter Infrastruktur. Anpassungen der rechtlichen Grundlagen seien nicht geplant. Aus den Evaluationsergebnissen ergäben sich aber möglicherweise Erkenntnisse für Regelungen nach zukünftigen Katastrophenfällen.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 217/2022