Zivilrecht - 16. Oktober 2020

Kein Anspruch eines Gastronomen aus einer Betriebsschließungsversicherung während der Corona-Pandemie

LG Oldenburg, Pressemitteilung vom 15.10.2020 zum Urteil 13 O 2068/20 vom 14.10.2020 (nrkr)

Die Zivilkammer für Versicherungssachen des Landgerichts Oldenburg hat am 14.10.2020 die Klage eines Inhabers eines Restaurants, der bei der Beklagten eine Betriebsschließungsversicherung unterhält und der wegen der Corona-Pandemie bedingten Schließung seines Restaurants auf Entschädigung geklagt hatte, abgewiesen.

Als Begründung führte die Kammer u. a. folgendes aus:

Der beklagte Versicherer habe in der Betriebsschließungsversicherung im vorliegenden Fall lediglich Deckungsschutz für die in seinen Versicherungsbedingungen namentlich aufgelisteten Krankheiten und Krankheitserreger gewährt. Die Begriffe Corona, COVID-19 oder Sars-Cov2 waren in der Auflistung nicht genannt worden, weshalb im konkreten Fall trotz einer Bezugnahme auf das Infektionsgesetz kein Versicherungsschutz bei Betriebsschließungen aufgrund der Corona-Pandemie bestehe.

Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Gegen das Urteil kann Berufung eingelegt werden, über die dann das Oberlandesgericht Oldenburg zu entscheiden hat.

Quelle: LG Oldenburg