EU-Recht - 6. Dezember 2019

Kapitalmarktunion: Rat legt Ziele zur Vertiefung des Projekts fest

Rat der EU, Pressemitteilung vom 05.12.2019

Der Rat hat Schlussfolgerungen zur Vertiefung der Kapitalmarktunion angenommen.

Die Kapitalmarktunion ist eine Initiative der EU zur Vertiefung und weiteren Integration der Kapitalmärkte der EU-Mitgliedstaaten. Sie ist ein wesentliches Mittel zur Diversifizierung der Finanzierungsquellen von Unternehmen und kann für einen großen Teil der Bürgerinnen und Bürger, einschließlich Kleinanlegern, angesichts des Niedrigzinsumfelds und der Bedürfnisse einer alternden Bevölkerung geeignete neue Anlagemöglichkeiten schaffen. Sie trägt ferner dazu bei, wirtschaftliche Schocks über privatwirtschaftliche Kanäle besser abzufedern, stärkt die internationale Bedeutung des Euro und erleichtert die Bündelung der für den Übergang zu einer grünen Wirtschaft notwendigen privaten Finanzmittel. Zusammen mit der Bankenunion kann die Kapitalmarktunion dazu beitragen, grenzüberschreitende Kapitalströme anzukurbeln und damit die EU-Wirtschaft insgesamt zu stärken.

Die EU steht kurz vor dem Abschluss ihres ursprünglichen Aktionsplans aus dem Jahr 2015. Fast alle vorgesehenen Rechtsreformen wurden angenommen. Sie haben dazu beigetragen, sowohl die Finanzierungskapazität der EU als auch ihre Finanzstabilität zu verbessern. Dennoch beeinträchtigen regulatorische und andere Hindernisse nach wie vor den reibungslosen Kapitalverkehr und den Zugang zu Finanzprodukten Dienstleistungen im Finanzsektor. Daher ist es nach Ansicht des Rates von größter Bedeutung, dass das Projekt der Kapitalmarktunion fortgeführt und weiter vertieft wird.

In den Schlussfolgerungen sind die fünf wichtigsten Ziele für die Vertiefung der Kapitalmarktunion festgelegt:

  • ein verbesserter Zugang zu Finanzmitteln für Unternehmen in der EU, insbesondere für KMU,
  • die Beseitigung struktureller und rechtlicher Hindernisse für verstärkte grenzüberschreitende Kapitalströme,
  • die Schaffung von Investitionsanreizen und die Beseitigung von Investitionshindernissen für gut informierte Kleinanleger,
  • die Förderung des Übergangs zu nachhaltigen Volkswirtschaften,
  • Aufgeschlossenheit gegenüber dem technologischen Fortschritt und der Digitalisierung sowie
  • die Stärkung der globalen Wettbewerbsfähigkeit.

Auf der Grundlage dieser übergeordneten Zielsetzungen wird die Kommission in den Schlussfolgerungen ersucht, eine Reihe weiterer möglicher Detailmaßnahmen zu prüfen und zu bewerten, die dazu beitragen könnten, diese Ziele in der Praxis durchzusetzen.