Rat der EU, Pressemitteilung vom 04.12.2024
Der Rat hat heute eine Einigung über einen Verordnungsvorschlag über den Zugang zu Finanzdaten (FIDA) erzielt, der darauf abstellt, dass sich Finanzinstitute gegenseitig Zugang zu ihren jeweiligen Kundendaten gewähren.
Leichter zugängliche Daten
Ein besserer Austausch von Daten würde es den Marktteilnehmern ermöglichen, den Verbrauchern gezielt stark personalisierte Finanzprodukte und -dienstleistungen, etwa Investitionsmöglichkeiten, gestraffte Kreditantragsverfahren oder Produkte mit niedrigerem Zinssatz, anzubieten.
Dies würde die Wettbewerbsfähigkeit des Finanzsektors erhöhen und den Verbrauchern – insbesondere Privatpersonen und kleinen und mittleren Unternehmen (KMU) – einen besseren Zugang zu Finanzmitteln verschaffen.
Erreicht werden soll dies mit Hilfe harmonisierter Vorschriften darüber, welche Daten weitergegeben werden sollen und in welcher Weise, und indem Transparenz und Vergleichbarkeit gefördert werden und eine angemessene Entschädigung für die Dateninhaber, die diese Daten bereitstellen, sichergestellt wird.
Um einen angemessenen Schutz der Kunden sicherzustellen, würde der neue Rahmen indessen gewährleisten, dass die Kunden die tatsächliche Kontrolle über ihre Daten behalten. Darüber hinaus würden die Europäischen Aufsichtsbehörden ermächtigt, Leitlinien zum Schutz vor unfairer Behandlung oder der Gefahr eines Ausschlusses herauszugeben.
Der Standpunkt des Rates
Der Rat unterstützt in seinem Standpunkt weitgehend den ursprünglichen Vorschlag der Kommission, wobei bei der Umsetzung der Regelung ein schrittweiser Ansatz verfolgt wird. Der Anwendungsbereich wird präzisiert, indem festgelegt wird, für welche spezifischen Datensätze, Produkte oder Sektoren diese Vorschriften gelten sollten, und ein Zeitrahmen für die Einführung der Verpflichtungen zur gemeinsamen Nutzung von Daten vorgegeben wird. So hat der Rat beispielsweise Daten im Zusammenhang mit der betrieblichen Altersversorgung ausgenommen, den Mitgliedstaaten aber die Möglichkeit gelassen, sich für diese Regelung zu entscheiden. Darüber hinaus wurde ermöglicht, dass in den Systemen für den Datenaustausch eine Frist für den Austausch von Kundendaten vorgesehen werden kann, falls diese nicht ohne Weiteres in digitaler Form verfügbar sind.
Der Rat hat die Vorschriften für Finanzinformationsdienstleister aus Drittländern verschärft, sofern es sich um Unternehmen handelt, die befugt sind, auf Kundendaten zuzugreifen und diese zu nutzen, um Dienstleistungen wie Finanzberatung und persönliches Finanzmanagement anzubieten. Darüber hinaus würden Unternehmen, die als Gatekeeper gelten, streng reguliert und beaufsichtigt, um einen fairen Wettbewerb zu gewährleisten.
Nächste Schritte
Nach dieser Einigung ist der Rat bereit, mit dem Europäischen Parlament über die endgültige Ausgestaltung der Rechtsvorschriften zu verhandeln. Sobald eine Einigung mit dem Parlament erzielt wurde, müssten beide Organe die neuen Rechtsvorschriften förmlich annehmen, bevor sie im Amtsblatt der EU veröffentlicht werden und in Kraft treten.
Hintergrund
Am 28. Juni 2023 hat die Europäische Kommission Vorschläge unterbreitet, mit denen der Zahlungsverkehr und generell der Finanzsektor für das digitale Zeitalter gerüstet werden sollen; es geht dabei um die Überarbeitung der Zahlungsdiensterichtlinie (über die derzeit noch beraten wird) und den Verordnungsvorschlag über den Zugang zu Finanzdaten (FIDA), auf den sich der Rat heute geeinigt hat.
Ziel dieser Vorschläge ist es, den Rechtsrahmen der EU an den sich vollziehenden digitalen Wandel im Finanzsektor und die damit verbundenen Risiken und Chancen sowohl für die Wettbewerbsfähigkeit als auch den Verbraucherschutz anzupassen.
Die Verordnung über den Zugang zu Finanzdaten ergänzt die vorgeschlagene Verordnung über Zahlungsdienste, da sie sich auf den Zugang zu anderen Finanzdaten als Zahlungskontodaten erstreckt. Ziel ist es, die Einführung datengesteuerter Geschäftsmodelle im Finanzsektor zu fördern.
Das Europäische Parlament hat seine Verhandlungsposition zu dem Vorschlag Mitte Februar 2024 festgelegt.
Quelle: European Union – Rat der EU und Europäischer Rat