BRAK, Mitteilung vom 11.04.2025
Der EGMR entschied am 3. April 2025 in der Rs. Kulák v. Slovakia (no. 57748/21), dass die Durchsuchung von Kanzleiräumen und die Beschlagnahme des Arbeitscomputers eines Anwalts ohne schriftlichen Durchsuchungsbefehl eine Verletzung des in Art. 8 EMRK geschützten Mandatsgeheimnisses darstellt.
Im konkreten Fall ging es um einen slowakischen Rechtsanwalt, dessen Kanzleiräume durchsucht und dessen Computer samt Mandatskorrespondenz und andere Gegenstände beschlagnahmt worden waren, nachdem die Staatsanwaltschaft lediglich telefonisch zugestimmt hatte. Begründet wurde dies mit einem Eilbedürfnis, nachdem der Antragsteller versehentlich über die bevorstehende Maßnahme informiert worden war. Der Gerichtshof rügte ferner, dass das nationale Recht weder eine Möglichkeit einer richterlichen ex post-Überprüfung noch ein Verfahren zum Schutz der Vertraulichkeit unterliegenden Daten vorsah.
Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Brüssel Ausgabe 7/2025