Alterssicherung - 25. November 2020

Kabinett beschließt Rentenversicherungsbericht und Alterssicherungsbericht 2020

BMAS, Pressemitteilung vom 25.11.2020

Alterssicherung in Deutschland gut aufgestellt

Das Bundeskabinett hat am 25.11.2020 den Rentenversicherungsbericht 2020 und den Alterssicherungsbericht 2020 beschlossen. Der Rentenversicherungsbericht wird jährlich vorgelegt und informiert über die Finanzentwicklung in der gesetzlichen Rentenversicherung in den kommenden Jahren. Er wird einmal pro Wahlperiode durch den Alterssicherungsbericht ergänzt, der insbesondere die Leistungen aus Alterssicherungssystemen und die Gesamteinkommen der Seniorinnen und Senioren sowie die Verbreitung der betrieblichen und privaten Altersvorsorge unter den Erwerbstätigen beleuchtet.

”Die Alterssicherung in Deutschland ist gut aufgestellt. Der Alterssicherungsbericht 2020 zeigt, dass die positive Wirtschaftsentwicklung der letzten Jahre auch bei der älteren Bevölkerung angekommen ist. Im Durchschnitt sind die Haushaltsnettoeinkommen der Älteren von 2015 bis 2019 um 14 Prozent gestiegen und damit deutlich stärker als die Preise mit 5 Prozent. Für die künftige Entwicklung gibt der Rentenversicherungsbericht Orientierung: Die Rentenfinanzen sind trotz der aktuellen wirtschaftlichen Folgen der COVID-19 Pandemie gut aufgestellt. Eine wichtige Rolle spielt hierbei unsere Regelungen zur Kurzarbeit und dass auf Kurzarbeitergeld auch Beiträge zur Rente gezahlt werden. Der Beitragssatz bleibt im Jahr 2021 unverändert bei 18,6 Prozent. Außerdem sorgt die Rentengarantie bei der Rentenanpassung zum 01.07.2021 dafür, dass die Renten trotz aktuell sinkender Löhne nicht gekürzt werden.“

Hubertus Heil, Bundesminister für Arbeit und Soziales

Die wichtigsten Ergebnisse des Rentenversicherungsberichts 2020 im Überblick:

  • Für Ende 2020 wird eine Nachhaltigkeitsrücklage von 36,3 Mrd. Euro geschätzt. In diesem Jahr ist damit die Rücklage um 4,2 Mrd. Euro gesunken.
  • Der Beitragssatz bleibt in den beiden kommenden Jahren konstant bei 18,6 Prozent. Den Modellrechnungen zufolge steigt der Beitragssatz im Jahr 2023 auf 19,3 Prozent und in den Jahren 2024 und 2025 auf 19,9 Prozent. Die Haltelinie beim Beitragssatz (nicht über 20 Prozent bis 2025) kommt nicht zum Tragen.
  • Nach den Modellrechnungen greift bei der Rentenanpassung zum 1. Juli 2021 die sogenannte Rentengarantie, sodass der aktuelle Rentenwert unverändert bei 34,19 Euro bleibt. Im Osten wird sich aufgrund des Angleichungsschritts in Folge des Rentenüberleitungs-Abschlussgesetzes eine Rentenanpassung von rund 0,7 Prozent ergeben. Die tatsächliche Höhe der Rentenanpassung wird allerdings erst im März 2021 feststehen, wenn alle erforderlichen Daten vorliegen.
  • Das Sicherungsniveau vor Steuern beträgt derzeit 48,2 Prozent, steigt in den Folgejahren zunächst an und beträgt im Jahr 2025 49,4 Prozent. Dabei ist zu beachten, dass die Deutsche Rentenversicherung Bund die statistische Erfassung der beitragspflichtigen Entgelte revidiert hat, wodurch das Sicherungsniveau höher ausfällt. Aber auch ohne Berücksichtigung des Revisionseffekts bleibt das Sicherungsniveau 2025 mit 48,4 Prozent oberhalb der Haltelinie von 48 Prozent.
  • Auch längerfristig bewegen sich Beitragssatz und Sicherungsniveau im Rahmen der gesetzlichen Grenzwerte.

Die wichtigsten Ergebnisse des Alterssicherungsberichts 2020 im Überblick:

  • Die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) ist das Alterssicherungssystem mit der weitaus größten Bedeutung. In ihr sind gut 56 Millionen Menschen aktiv und passiv versichert, 21,1 Millionen Menschen beziehen Renten, darunter 18,5 Millionen 65-jährige und ältere Rentnerinnen und Rentner.
  • In Deutschland beziehen 89 Prozent der 65-Jährigen und Älteren eine eigene Rente aus der GRV. In den alten Ländern sind es 87 Prozent und in den neuen Ländern 97 Prozent. Bezogen auf das Volumen der Alterssicherungsleistungen entfallen in den alten Ländern 68 Prozent auf die GRV, in den neuen Ländern sind es 94 Prozent.
  • Die positive Wirtschaftsentwicklung der letzten Jahre kommt auch bei der älteren Bevölkerung an. Die Haushaltsnettoeinkommen aller Ehepaare und Alleinstehenden im Alter ab 65 Jahren sind von 2015 bis 2019 um 14 Prozent gestiegen, die Preise für die Lebenshaltung im gleichen Zeitraum nur um 5,3 Prozent. Hier zeigt sich ein deutlicher realer Einkommenszuwachs, der in etwa dem Einkommenswachstum in der Gesamtbevölkerung entspricht.
  • Ehepaare erreichen in Deutschland ein durchschnittliches Netto-Gesamteinkommen aus Alterssicherungsleistungen und zusätzlichen Einkommen in Höhe von 2.907 Euro im Monat. Unter den alleinstehenden 65-Jährigen und Älteren beziehen Männer im Durchschnitt ein Gesamteinkommen von 1.816 Euro. Bei Frauen sind es 1.607 Euro.
  • Bis Ende 2019 ist in der betrieblichen Altersvorsorge in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst die Zahl der aktiven Anwartschaften auf 21 Mio. gestiegen. Knapp 54 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer verfügen über eine betriebliche Altersvorsorge (BAV).
  • Insgesamt haben rund 66 Prozent der Beschäftigten eine zusätzliche Altersvorsorge, entweder über eine BAV und/oder einen Riester-Vertrag. Allerdings zeigt sich auch, dass gut die Hälfte der Geringverdienerinnen und Geringverdiener bisher nicht zusätzlich für das Alter vorsorgt.

Quelle: BMAS