Berufsstand - 13. Dezember 2024

Justizministerkonferenz will mehr Digitalisierung, mehr elektronischen Rechtsverkehr und mehr Nachwuchs für die Justiz

BRAK, Mitteilung vom 12.12.2024

Zivilprozesse weiter digitalisieren, die Teilnahmepflicht am elektronischen Rechtsverkehr ausweiten und eine neue Rechtsstaatskampagne zur Nachwuchsgewinnung in der Justiz. Diese und andere Punkte beschlossen die Justizministerinnen und -minister des Bundes und der Länder bei ihrer Herbstkonferenz am 27./28.11.2024 in Berlin.

Unter dem Vorsitz des Landes Niedersachsen kamen am 27./28.11.2024 die Justizministerinnen und -minister des Bundes und der Länder zu ihrer Herbstkonferenz in Berlin zusammen. Auf der Agenda standen eine ganze Reihe aktueller Themen wie etwa aus dem Bereich Asyl- und Migrationsrecht, Familienrecht und Betreuungsrecht.

Für die Anwaltschaft besonders relevant sind die Beschlüsse zum Thema Digitalisierung des Zivilprozesses und elektronischer Rechtsverkehr. Die Ministerinnen und Minister beschlossen hier insbesondere, dass Kredit- und Finanzdienstleistungsinstitute, Versicherungsunternehmen sowie große Kapitalgesellschaften, an die typischerweise Zustellungen in großer Zahl erfolgen, zur passiven Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs verpflichtet werden sollen. Sie bitten ferner den Bundesminister der Justiz, diese die an Zivilprozessen und Zwangsvollstreckungsverfahren beteiligten Akteure auch zu einer aktiven Nutzung des elektronischen Rechtsverkehrs zu verpflichten. Die Teilnahme insbesondere an Zwangsvollstreckungsverfahren entspricht auch dem Wunsch der BRAK, den sie u. a. im Gesetzgebungsverfahren zur weiteren Digitalisierung der Zwangsvollstreckung geäußert hatte.

Schließlich wiederholten die Justizministerinnen und -minister ihre Bitte, eine Regelung zur vollständigen Abschaffung des elektronischen Empfangsbekenntnisses vorzulegen. Um berechtigten organisatorischen Belangen der Empfänger Rechnung zu tragen, sollte ein elektronisches Dokument etwa erst am dritten Tag nach dem auf der automatisierten Eingangsbestätigung ausgewiesenen Tag als zugegangen gelten. Gegen eine solche Regelung, die bereits mit dem Gesetz zur Förderung des elektronischen Rechtsverkehrs eingeführt werden sollte, hatte sich die BRAK bislang gewehrt; ihrer Ansicht nach soll weiterhin die willentliche Entgegennahme maßgeblich bleiben. Der von der Justizministerkonferenz zum Ausdruck gebrachte Wunsch nach einer Ausweitung des verpflichtenden elektronischen Rechtsverkehrs steht allerdings in Kontrast zum sog. „beA-Verbot“ gegenüber der Finanzverwaltung, das nunmehr durch das Jahressteuergesetz 2024 in der Abgabenordnung verankert wurde.

Mit Blick auf die zentrale Bedeutung der Justiz für einen starken, wehrhaften und funktionierenden Rechtsstaat sowie die herausfordernde Aufgabe der Nachwuchsgewinnung beschlossen die Justizministerinnen und -minister ferner die Durchführung der gemeinschaftlichen und bundesweiten Kampagne. Damit soll die Justiz der Länder gemeinsam auf ihre zentrale Bedeutung für einen starken und wehrhaften Rechtsstaat aufmerksam machen und sich damit auch als attraktive Arbeitgeberin mit vielfältigen Berufsmöglichkeiten präsentieren. Die Kampagne soll möglichst Ende 2025 starten.

Die Justizministerinnen und -minister fassten ferner eine Reihe von Beschlüssen, die bestimmte strafprozessuale Ermittlungsbefugnisse u. a. in Bezug auf Cannabisdelikte, Handel mit Schusswaffen, Kapitalmarkt- sowie Sexualverbrechen betreffen. Zudem erbitten sie vom Bundesjustizminister einen Regelungsvorschlag für den rechtssicheren Einsatz von Systemen der automatisierten Datenanalyse.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer, Nachrichten aus Berlin – Ausgabe 25/2024