Gesetzgebung - 20. Mai 2021

Ja zu Neuregelungen zum Schutz der Privatsphäre in der Telekommunikation

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 20.05.2021

Die Bundesregierung will mehr Klarheit und Rechtssicherheit bei den Datenschutzbestimmungen vor allem im Telekommunikationsbereich schaffen. Dafür hat der Bundestag am 20.05.2021, grünes Licht gegeben und den „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“ (19/27441, 19/28605 Nr. 1.14) mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen mehrheitlich angenommen. Zu dem Gesetz lag eine Beschlussempfehlung (19/29839) des Wirtschaftsausschusses vor. Die Grünen enthielten sich bei der Abstimmung, die übrigen Fraktionen stimmten gegen das Gesetz in der Ausschussfassung. Abgelehnt wurde hingegen ein Entschließungsantrag der AfD-Fraktion (19/29855).

Die ursprünglich geplante Abstimmung über einen weiteren Gesetzentwurf der Bundesregierung „zur Änderung des E-Government-Gesetzes und zur Einführung des Gesetzes für die Nutzung von Daten des öffentlichen Sektors“ (19/27442, 19/28408, 19/28605 Nr. 1.17) war von der Tagesordnung abgesetzt worden.

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Gesetzentwurf der Bundesregierung

Das derzeitige Nebeneinander von Datenschutzgrundverordnung (DSGVO), Telemedien- und Telekommunikationsgesetz (TMG/TKG) sorge für Rechtsunsicherheit bei Verbrauchern, Anbietern von Diensten und Aufsichtsbehörden, erklärte die Bundesregierung im „Entwurf eines Gesetzes zur Regelung des Datenschutzes und des Schutzes der Privatsphäre in der Telekommunikation und bei Telemedien“ (19/27441). Die Datenschutzbestimmungen von TKG und TMG würden daher in einem eigenen Gesetz zusammengefasst.

Bezüglich des Speicherns und Auslesens von Informationen auf Endeinrichtungen soll es den Angaben zufolge künftig eine Einwilligungserfordernis geben, die sich eng am Wortlaut der Vorgaben der ePrivacy-Richtlinie orientiert. Gleichzeitig erhält der Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI) mehr Befugnisse – er oder sie soll die Datenschutzbestimmungen im TKG überwachen und Bußgelder verhängen.

Die Bundesregierung rechnet mit Mehrkosten für den Bund, vor allem weil Datenschutzbeauftragte nun auch Bußgelder verhängen und etwa bei Messengerdiensten häufig mit Unternehmen zu tun haben könnten, die ihren Sitz im Ausland haben – was Verfahren verkomplizieren dürfte. Erforderlich würden zwei zusätzliche Stellen im höheren Dienst, zwei im gehobenen Dienst und eine im mittleren Dienst im Einzelplan 21 (Bundesbeauftragter für den Datenschutz und die Informationsfreiheit), heißt es dazu.

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Quelle: Deutscher Bundestag