EU-Recht - 27. März 2020

Investitionsinitiative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise angenommen

Das EU-Parlament hat am 26.03.2020 die Investitionsiniative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise angenommen. Der Rat, der der Initiative bereits am 18.03.2020 zugestimmt hat, muss die Einigung noch formell bestätigen. Ziel der Investitionsinitiative ist es, verfügbare Liquiditätsreserven im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds zu mobilisieren. Somit erhalten die EU-Mitgliedstaaten sofortige Liquidität. Es ist vorgesehen, dass Mittel […]

Das EU-Parlament hat am 26.03.2020 die
Investitionsiniative zur Bewältigung der Coronavirus-Krise
angenommen. Der Rat, der der Initiative bereits am 18.03.2020 zugestimmt hat, muss die Einigung noch formell bestätigen.

Ziel der Investitionsinitiative ist es, verfügbare Liquiditätsreserven im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds zu mobilisieren. Somit erhalten die EU-Mitgliedstaaten sofortige Liquidität. Es ist vorgesehen, dass Mittel in Höhe von 37 Milliarden Euro, die im Rahmen der kohäsionspolitischen Programme 2014-2020 noch nicht zugewiesen wurden, vorgezogen werden, um damit dringend benötigte wirtschaftliche Investitionen anzukurbeln. Damit sie zielgerichtet für die Krisenbewältigung eingesetzt werden können, müssen die von den EU-Mitgliedstaaten nicht in Anspruch genommenen Mittel aus Vorfinanzierungen im Rahmen der europäischen Struktur- und Investitionsfonds 2019 in diesem Jahr nicht zurückgezahlt werden. Laut EU-Kommission belaufen sie sich auf ca. 8 Milliarden Euro, die die EU-Mitgliedstaaten nutzen können, um die Strukturfondsmittel in der gesamten EU um 29 Milliarden Euro aufzustocken.

Die Mittel werden an die Gesundheitssysteme, KMU, in die Arbeitsmärkte und andere gefährdete Wirtschaftsbereiche der EU-Mitgliedstaaten geleitet.