Investitionsbeschleunigungsgesetz - 13. August 2020

Investitionsbeschleunigungsgesetz: BRAK kritisiert Referentenentwurf

BRAK, Mitteilung vom 12.08.2020

Die BRAK hat den vom Bundesministerium für Verkehr und digitale Infrastruktur (BMVI) vorgelegten Referentenentwurf für ein Investitionsbeschleunigungsgesetz scharf kritisiert. Mit dem Entwurf sollen die vom Koalitionsausschuss im März 2020 beschlossenen umfangreichen Maßnahmen zur Beschleunigung von Planungs-, Genehmigungs- und Gerichtsverfahren in verschiedenen Bereichen mit dem Ziel einer schnelleren und effektiveren Realisierung von Investitionen umgesetzt werden. Er enthält u.a. Änderungen der VwGO, des Bundes-Immissionsschutzgesetzes, des Gesetzes über die Umweltverträglichkeitsprüfung, des Raumordnungsgesetzes und der Raumordnungsverordnung. Die BRAK moniert, dass mit dem Referentenentwurf erneut und an verschiedenen Punkten die von der VwGO vorgesehenen Rechtschutzmöglichkeiten deutlich beschränkt und regelmäßig gestufte Planungsverfahren aufgegeben werden.

Für problematisch hält sie insbesondere, dass die als gesetzlicher Regelfall vorgesehene aufschiebende Wirkung von Widerspruch und Anfechtungsklage für alle „Infrastrukturvorhaben von überregionaler Bedeutung“ (eine Definition dieser Vorhaben gibt es nicht) und für Windenergieanlagen abgeschafft werden soll. Die Flächeninanspruchnahme Nebenflächen von Bahnaus- oder -umbauvorhaben (z.B. langfristig für Lärmschutzmaßnahmen oder mittelfristig für Baustelleneinrichtungen) soll keiner Planfeststellung bzw. Plangenehmigung mehr bedürfen und ist damit nicht mehr mit den Regelrechtsmittelbehelfen überprüfbar. Für raumordnerisch bedeutende Vorhaben soll nur noch auf Antrag des individuellen Vorhabenträgers ein Raumordnungsverfahren durchgeführt werden.

Die BRAK zeigt sich zudem verwundert, dass nunmehr seit über zwei Jahren fachlich und auch parlamentarisch unter dem Begriff „VwGO-Novelle“ diskutierte Änderungen teilweise im Mantel eines „Investitionsbeschleunigungsgesetzes“ umgesetzt werden sollen. Es ist nicht ersichtlich, inwieweit damit die ohnehin immer weiter beschnittene VwGO-Novelle nun im Übrigen ganz gescheitert ist, einschließlich der von der BRAK dringend angemahnten Reform des Rechtsmittelrechts. Sie kritisiert zudem, dass für die Stellungnahme zu dem umfangreichen Entwurf, zumal in der Sommerferienzeit, eine Frist von lediglich vier Tagen gewährt wurde.