Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 06.04.2021
Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes über die Insolvenzsicherung durch Reisesicherungsfonds und zur Änderung reiserechtlicher Vorschriften vorgelegt (19/28172). Damit soll das bisherige System der Insolvenzsicherung verbessert werden. Hintergrund sind laut Entwurf Schwachstellen und Gefahren wegen eines unzureichenden Deckungsschutzes.
Der Entwurf sieht vor, dass die Insolvenzsicherung künftig über einen Reisesicherungsfonds erfolgt, der in der Rechtsform einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung organisiert ist und ein Fondsvermögen verwaltet, in das die Reiseveranstalter einzahlen. Der Reisesicherungsfonds solle die Absicherungsformen, die von den Versicherungen und Banken angeboten werden, grundsätzlich ablösen.
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Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 433/2021