Rat der EU, Pressemitteilung vom 13.12.2024
Der Rat hat seinen Standpunkt zu Kernelementen eines Richtlinienvorschlags zur Harmonisierung bestimmter Aspekte des Insolvenzrechts festgelegt. Diese partielle allgemeine Ausrichtung beschränkt sich insbesondere auf Maßnahmen zur Bewahrung der Insolvenzmasse, die Pflichten der Unternehmensleitung im Falle einer Insolvenz sowie die Transparenzpflichten.
Die Angleichung nationaler Insolvenzregelungen wird die EU für Investoren attraktiver machen. Derzeit müssen grenzübergreifend tätige Anleger bei der Bewertung ihrer Investitionsmöglichkeiten 27 unterschiedliche Insolvenzregelungen berücksichtigen.
Ein günstiges Investitionsklima ist eine Voraussetzung für die Stärkung der Wettbewerbsfähigkeit der EU. Diese EU-Insolvenzrichtlinie wird ein großes Hindernis für grenzübergreifende Investitionen beseitigen.
Bence Tuzson, ungarischer Minister der Justiz
Standpunkt des Rates – wichtigste Elemente
Anfechtungsklagen
Der Rat hat sich auf eine Reihe von Bestimmungen über Anfechtungsklagen geeinigt, um zu EU-weiten Mindestvorschriften zu gelangen, die Schuldner daran hindern, die Entschädigung zu verringern, die Gläubiger nach der Insolvenz eines Unternehmens erhalten können. Eine Anfechtungsklage ist ein Mechanismus, mit dem Transaktionen angefochten werden können, die vom Schuldner vor Beginn des Insolvenzverfahrens vorgenommen wurden. Damit wird die Insolvenzmasse vor der unrechtmäßigen Entziehung von Vermögenswerten geschützt.
Aufspürung von Vermögenswerten
Diese Bestimmungen verpflichten die Mitgliedstaaten dazu, Gerichte oder Behörden zu benennen, die befugt sind, auf Antrag eines Insolvenzverwalters auf nationale zentrale Bankkontenregister aller Mitgliedstaaten zuzugreifen und sie abzufragen, um Informationen über Vermögenswerte, die zur Insolvenzmasse gehören oder gehören sollten, zu erlangen. Der Vorschlag gewährleistet den Insolvenzverwaltern auch Zugang zu Registern wirtschaftlicher Eigentümer und zu bestimmten nationalen Registern und Datenbanken. Ziel ist es, den Zugang von Insolvenzverwaltern auf Informationen zu Bankkonten oder auf andere relevante Informationen zu Vermögenswerten zu verbessern, unabhängig davon, in welchem Land sie niedergelassen sind. Mitgliedstaaten können bestehende Maßnahmen beibehalten oder neue Maßnahmen einführen, die Insolvenzverwaltern den Zugang zu Informationen weiter erleichtern.
Pflicht der Unternehmensleitung
Eine weitere Maßnahme, um den Verwertungswert für die Gläubiger zu maximieren, ist die Angleichung der nationalen Vorschriften zur Pflicht der Unternehmensleitung, ein Insolvenzverfahren zeitnah einzuleiten. Der Standpunkt des Rates stellt sicher, dass die Unternehmensleitung innerhalb von drei Monaten, nachdem sie Kenntnis von der finanziellen Notlage des Unternehmens erlangt hat, einen Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens stellen muss. Mitgliedstaaten können diese Verpflichtung auch aussetzen, wenn sie Maßnahmen ergreifen, durch die Schaden von den Gläubigern abgewendet und für die Gläubiger ein Schutzniveau gewährleistet wird, das dem durch die Pflicht zur Einreichung eines Antrags auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gebotenen Schutz gleichwertig ist.
Verbesserung der Transparenz nationaler Insolvenzverfahren
Eine weitere Maßnahme, um die Hindernisse für Investitionen in einem anderen Mitgliedstaat zu reduzieren, umfasst neue Verpflichtungen für die EU-Länder, ein Factsheet mit praktischen Informationen über die wichtigsten Merkmale ihrer nationalen Rechtsvorschriften zu Insolvenzverfahren zu erstellen.
Nächste Schritte
Während des polnischen Vorsitzes werden die Sachverständigen der Mitgliedstaaten die Beratungen über die übrigen Bestimmungen fortsetzen.
Hintergrund
Die Richtlinie wurde von der Kommission am 7. Dezember 2022 zusammen mit anderen Maßnahmen zur Weiterentwicklung der Kapitalmarktunion der EU vorgeschlagen.
Das Fehlen harmonisierter Insolvenzregelungen wurde immer wieder als Hindernis für grenzüberschreitende Investitionen genannt. In einem Bericht des Rates, des Europäischen Parlaments, der Kommission und der Europäischen Zentralbank aus dem Jahr 2015 wurde der Schluss gezogen, dass das Insolvenzrecht ein Schlüsselbereich für die Verwirklichung einer „echten“ Kapitalmarktunion ist. Stärker harmonisierte Insolvenzvorschriften tragen zu mehr Sicherheit und Kostensenkungen für (ausländische) Investoren bei.
Die wichtigsten Elemente des Vorschlags bestehen darin, sicherzustellen, dass Gläubiger den größtmöglichen Wert von dem liquidierten Unternehmen zurückerlangen können und die Effizienz der Insolvenzverfahren sowie die Berechenbarkeit und gerechte Verteilung des zurückerlangten Werts unter den Gläubigern verbessert werden.
Quelle: European Union, Rat der EU und Europäischer Rat