Gesetzgebung - 2. Dezember 2022

Initiative zur „effektiven Durchsetzung von Sanktionen“ vom Bundestag angenommen

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.12.2022

Der Bundestag hat am Donnerstag, 1. Dezember 2022, ein zweites Gesetz „zur effektiven Durchsetzung von Sanktionen“ beschlossen. Für den Entwurf der Koalitionsfraktion (20/4326) votierten SPD, Bündnis 90/Die Grünen und FDP, Union und AfD waren dagegen, die Linke enthielt sich. Zur Abstimmung hatten der Finanzausschuss eine Beschlussempfehlung (20/4727) und der Haushaltsausschuss einen Bericht gemäß Paragraf 96 der Geschäftsordnung zur Finanzierbarkeit (20/4728) vorgelegt. Eine wortgleiche Vorlage der Bundesregierung (20/4534, 20/4687) erklärte das Parlament für erledigt.

Mit den Stimmen der Koalitionsfraktionen und der Linken nahm das Parlament außerdem eine Entschließung an, nach der die Bundesregierung unter anderem dazu aufgefordert wird, zeitnah eine Immobilientransaktionsdatenbank auf Basis der Angaben aus notariellen Beurkundungen zu schaffen. Diese soll den zuständigen Behörden im Bereich der Sanktionsdurchsetzung sowie den Stellen für die Kriminalitäts- und Geldwäschebekämpfung einen volldigitalen Zugriff auf aktuelle Daten ermöglichen. (…)

Änderung im Ausschuss

Beim Kauf von Immobilien darf in Zukunft nicht mehr mit Edelmetallen wie Gold und Silber und mit Diamanten bezahlt werden. Der Finanzausschuss fügte in seiner Sitzung am Mittwoch, 30. November 2022, eine entsprechende Vorschrift sowie weitere Änderungen ein. Ein Verbot der Barzahlung bei Immobiliengeschäften war bereits im Ursprungsentwurf enthalten. (…)

Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv 2022