Erbrecht - 21. September 2020

Informationen über Vermögen zugunsten unbekannter Erben: BRAK begrüßt Gesetzentwurf

BRAK-Mitteilung vom 18.09.2020

Den vom Land Niedersachsen eingebrachten Entwurf eines Gesetzes zur Veröffentlichung von Informationen über Geld- und Wertpapiervermögen Verstorbener zugunsten unbekannter Erben hat die BRAK in ihrer Stellungnahme im Grundsatz begrüßt. Die geplanten neuen Regelungen können ein tatsächlich bestehendes Problem bei der Abwicklung vieler Erbschaften lösen. Finden Erben in den Nachlassunterlagen keinen Hinweis auf sämtliche Bankverbindungen des Verstorbenen, haben sie geringe Chancen, diese unbekannten Nachlasspositionen zu recherchieren. Die vorgeschlagene Anknüpfung an den Datenabgleich zwischen Bundeszentralamt für Steuern und Kreditinstituten hält die BRAK für effektiv. Systemwidrig ist es jedoch aus ihrer Sicht, den neuen § 2027a BGB unter den Regelungen zum Erbschaftsanspruch zu integrieren. Zudem hält sie den Begriff „unbekannte Erben“ für missverständlich, da er auch dann verwendet wird, wenn – etwa bei einem gerichtlichen Erbprätendentenstreit – die möglichen Erben tatsächlich bekannt sind. Zu den einzelnen Regelungen gibt die BRAK Anregungen.

Quelle: BRAK, Nachrichten aus Berlin 16/2020