Hilfen wegen Corona-Pandemie - 25. Mai 2020

Informationen für Kultur- und Medienschaffende

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 25.05.2020

Die Bundesregierung unterstützt Kultur- und Medienschaffende während der Corona-Pandemie und hat Programme aufgelegt, um die Zukunft von Kultureinrichtungen zu sichern. Hier finden Sie einen Überblick über neue und bereits bestehende Hilfsangebote.

Welche finanziellen Hilfen gibt es?

Hilfspaket für Solo-Selbständige und Kleinstunternehmen: Die Bundesregierung hat Corona-Soforthilfen für Solo-Selbständige und kleine Unternehmen in wirtschaftlichen Schwierigkeiten infolge von Corona in Höhe von insgesamt bis zu 50 Milliarden Euro Bundesmittel beschlossen. Dieses Programm steht auch Künstlern und Kulturschaffenden als Freiberuflern offen.

Kurzarbeitergeld: Das Kurzarbeitergeld wird flexibler und kann rückwirkend zum 01. März 2020 ausgezahlt werden. Unternehmen können es zudem künftig unter erleichterten Voraussetzungen erhalten.

Vereinfachter Zugang zur Grundsicherung: Für Kultur- und Medienschaffende, denen durch die jetzige Krise das Einkommen oder die wirtschaftliche Existenz wegbricht, wird der Zugang zu Leistungen der Grundsicherung vereinfacht.

Liquiditätshilfen: Die Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) unterstützt Unternehmen bei der Bewältigung der Folgen der Corona-Pandemie, indem sie die kurzfristige Versorgung mit Liquidität erleichtert. Auch Unternehmen, Selbständigen und Freiberuflern der Kultur- und Kreativwirtschaft stehen diese Hilfsangebote offen.

Welche steuerlichen Hilfen sind vorgesehen?

Um Betroffene in der Krise zu unterstützen, greifen verschiedene steuerliche Erleichterungen. Hierzu zählen z. B. Liquiditätshilfen, Stundung von Steuerzahlungen, Anpassung und Erstattung von Vorauszahlungen sowie die Aussetzung von Vollstreckungsmaßnahmen.

Was ändert sich im Insolvenzrecht?

Im Insolvenzrecht wird die Insolvenzantragspflicht für betroffene Unternehmen bis zum 30. September 2020 ausgesetzt. Zudem werden Anreize geschaffen, den betroffenen Unternehmen neue Liquidität zuzuführen und die Geschäftsbeziehungen zu diesen aufrecht zu erhalten. Für einen dreimonatigen Übergangszeitraum soll zudem das Recht des Gläubiger eingeschränkt werden, die Eröffnung von Insolvenzverfahren zu beantragen.

Wie funktioniert die Gutscheinlösung für abgesagte Kulturveranstaltungen?

Das Bundeskabinett hat eine Formulierungshilfe für einen Gesetzentwurf zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie im Veranstaltungsvertragsrecht beschlossen. Veranstalter von Musik-, Kultur-, Sport- oder sonstigen Freizeitveranstaltungen sollen danach Inhabern von Eintrittskarten, die vor dem 08.03.2020 erworben wurden, anstelle einer Erstattung der Eintrittspreise einen Gutschein übergeben können, wenn die Veranstaltung aufgrund der COVID-19-Pandemie nicht stattfinden konnte oder kann.

Was gilt für die Künstlersozialversicherung?

Aufgrund der Corona-Pandemie kommt es bei Versicherten und abgabepflichtigen Unternehmen in der Künstlersozialversicherung zu Einnahmeausfällen. Die Künstlersozialkasse hat daher verschiede Maßnahmen ergriffen, um Zahlungserleichterungen zu verschaffen.

Welche Hilfsmaßnahmen stehen für die Filmbranche zur Verfügung?

Die Corona-Krise stellt die Filmbranche vor existenzielle Herausforderungen. Um die Branche bestmöglich zu unterstützen, hat die Beauftragte für Kultur und Medien (BKM) mit der Filmförderungsanstalt (FFA) und den Länderförderern ein Hilfsprogramm für die Bereiche Produktion, Verleih und Kino entwickelt.

Investitionszuschüsse für die Kinobranche: Vor dem Hintergrund der aktuellen Krisenlage hat die Beauftragte für Kultur und Medien die Förderkriterien des Zukunftsprogramms Kino erleichtert.

Was gilt für vom Bund geförderte Kulturprojekten und Veranstaltungen?

Die Beauftragte für Kultur und Medien ermöglicht es Kulturinstitutionen, freischaffenden Kreativen Ausfallhonorare für Engagements zu zahlen, die wegen der Corona-Krise abgesagt wurden. Die Regelung gilt für Kultureinrichtungen und Projekte, die vom Bund gefördert werden.

Gibt es Hilfen für die Wiedereröffnung von Museen?

Mit bis zu zwanzig Millionen Euro unterstützt die BKM einmalig Schutzmaßnahmen, die eine Wiedereröffnung vor allem kleinerer und mittlerer Kultureinrichtungen ermöglichen, die Corona-bedingt geschlossen wurden.

Welche Unterstützung gibt es im musikalischen Bereich?

Bis zu 5,4 Millionen Euro stellt die BKM an Soforthilfen für freie Orchester und Ensembles zur Verfügung. Das Hilfsprogramm soll künstlerisches Arbeiten trotz der Corona-Pandemie ermöglichen.

Welche weiteren Initiativen gibt es?

Die Kulturstiftung des Bundes unterstützt durch das Stipendienprogramm „Reload“ freie Künstlergruppen der darstellenden Künste und der Musik, die wegen der Corona-Pandemie nicht auftreten können. Insgesamt stehen 3,25 Millionen Euro für das Programm zur Verfügung. Pro Stipendium können einmalig 25.000 Euro für den Zeitraum Juli bis Dezember 2020 gewährt werden.

Der von der Beauftragten für Kultur und Medien geförderte Fonds Soziokultur e.V. hat das Sonderförderprogramm „Inter-Aktion“ ins Leben gerufen. Das mit einem Gesamtvolumen in Höhe von 350.000 Euro ausgestattete Programm richtet sich an gemeinnützige Einrichtungen in freier Trägerschaft, die besondere Formate in „kontaktfreien“ Zeiten entwickeln möchten.

Der von der BKM geförderte Fonds Darstellende Künste e.V. hat mit #takecare ein Förderprogramm entwickelt, dass sich an von Einkünfteausfällen betroffene frei produzierende Künstlerinnen und Künstler richtet, die in den letzten zehn Jahren an durch den Fonds Darstellende Künste geförderten Produktionen beteiligt waren.

Die GEMA stellt mit dem „Schutzschirm LIVE“ eine Nothilfe für GEMA-Mitglieder zur Verfügung, mit der Musikurheber eine Vorauszahlung auf ihre künftigen Ausschüttungen in den Live- und Wiedergabesparten beantragen können. Darüber hinaus hat die GEMA einen „Corona-Hilfsfonds“ beschlossen, aus dem existenziell gefährdete GEMA-Mitglieder eine einmalige persönliche Übergangshilfe von bis zu 5.000 Euro beantragen können.

Wo finde ich Informationen über Hilfsangebote der Bundesländer?

Angebote auf Länderebene: Zahlreiche Bundesländer haben spezifische Hilfsprogramme und -maßnahmen für die Kultur- und Kreativwirtschaft beschlossen.

Welche Hilfsangebote gibt es auf europäischer Ebene?

Auf den Webseiten der EU-Kommission finden Sie Informationen auf Englisch über unterstützende Maßnahmen für den Kultur- und Kreativsektor auf EU-Ebene sowie speziell über das Förderprogramm „Kreatives Europa“.