EU-Recht - 31. Januar 2020

IMCO-Anhörung zur Produkthaftung im digitalen Zeitalter

Am 22.01.2020 fand eine Expertenanhörung des IMCO-Ausschusses (Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz) zur Produkthaftung im digitalen Zeitalter statt. Konkret ging es um eine mögliche Überarbeitung der Produkthaftungsrichtlinie EWG 85/374. Vertreter der Wissenschaft und von Verbraucherschutzorganisationen stellten insbesondere die Begriffsbestimmungen als veraltet dar. Sowohl die Produkt- als auch die Schadens- und Mängeldefinitionen müssten fit für das […]

Am 22.01.2020 fand eine Expertenanhörung des IMCO-Ausschusses (Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz) zur
Produkthaftung im digitalen Zeitalter
statt. Konkret ging es um eine mögliche Überarbeitung der Produkthaftungsrichtlinie EWG 85/374.

Vertreter der Wissenschaft und von Verbraucherschutzorganisationen stellten insbesondere die Begriffsbestimmungen als veraltet dar. Sowohl die Produkt- als auch die Schadens- und Mängeldefinitionen müssten fit für das digitale Zeitalter gemacht werden, da ansonsten eine Schwächung der Richtlinie zu Lasten der Verbraucher drohe. Zudem müssten Hersteller bei vernetzten und KI-gestützten Produkten für den gesamten Produktlebenszyklus verantwortlich bleiben. Deshalb werden zusätzliche Überwachungs- und Aktualisierungspflichten gefordert. Zudem wird eine Umkehr der Beweislast gefordert, da es unmöglich sei, einen Defekt/Verlust bei selbstlernenden Systemen nachzuweisen.

Von Seiten der Wirtschaft wird ergänzt, dass auch solche Personen als Hersteller haftbar gemacht werden sollten, welche Produkte maßgeblich verändern (z. B. Auto-Tuner). Obwohl weitere Ausnahmen für die Produkthaftung in der Entwicklungsphase gefordert werden, wird auch festgestellt, dass die aktuelle Richtlinie bereits genügend Flexibilität für neue Entwicklung beinhaltet. Zudem seien die Pflichten zwischen Hersteller und Verbraucher bisher ausgewogen geregelt.

Der Vertreter der EU-Kommission (DG GROW), Joaquim Nunes de Almeida, agierte zurückhaltend. Er erläuterte, dass die Begriffsdefinitionen der Richtlinie nicht mehr eindeutig im digitalen Zeitalter seien und so den Zweck der Richtlinie behindern. Ein großer Vorteil der bestehenden Richtlinie sei, dass sie für alle Produkte gelte und somit ein Hauptbestandteil des Binnenmarktes sei. Die EU-Kommission wolle keinen separaten digitalen Binnenmarkt, weshalb eine neue Produkthaftungsrichtlinie grundsätzlich technologieneutral sein müsse.

Zudem wurde deutlich, dass am 19.02.2020 zusammen mit dem KI-Weißbuch und der Datenstrategie ein weiterer Bericht zu Haftungsfragen veröffentlicht wird. Diesen Berichten werden, dem
Arbeitsprogramm der EU-Kommission
zufolge, Legislativvorschläge in der zweiten Jahreshälfte folgen.