Bundesregierung, Mitteilung vom 04.03.2026
Der digitale Fahrzeugschein kann nun auch von Unternehmen genutzt werden. Mit der i-Kfz-App setzt die Bundesregierung eines der Hebelprojekte der Modernisierungsagenda um. Der digitale Führerschein soll perspektivisch ebenfalls in die i-Kfz-App integriert werden.
Die Digitalisierung von Fahrzeugpapieren kommt weiter voran: Neben Privatpersonen können ab sofort auch Unternehmen auf einfache Weise digitale Fahrzeugscheine bei Neuzulassung in der i-Kfz-App bereitstellen – ohne dass Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter Zugang zu eID-Daten benötigen. Über das Generieren eines QR-Codes wird die Nutzung ermöglicht.
Insbesondere Unternehmen, wie Handwerksbetriebe, Dienstleister oder Fuhrparkbetreiber können davon profitieren. Mehrere Fahrzeugscheine lassen sich nun deutlich einfacher bei mehreren Fahrerinnen und Fahrern verwalten.
Im November 2025 haben Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder und Bundesdigitalminister Karsten Wildberger die i-Kfz-App vorgestellt. „Mit mehr als 1,5 Millionen Nutzerinnen und Nutzern entwickelt sich nun die App zu einer der erfolgreichsten digitalen Anwendungen in der Verwaltung Deutschlands“, so Schnieder.
Digitaler Fahrzeugschein in i-Kfz-App verfügbar
Mit der kostenlosen i-Kfz-App können Fahrzeugdokumente, wie zunächst der Fahrzeugschein, seit November 2025 bequem auf dem Smartphone mitgeführt werden. Durch die Digitalisierung wird die Verwaltung und Nutzung des Dokuments erleichtert. Somit ist der Fahrzeugschein jederzeit griffbereit.
Zusätzlich erinnert die App Nutzerinnen und Nutzer an wichtige Termine rund um die Fahrzeugverwaltung wie die regelmäßige Hauptuntersuchung. Auch das Weitergeben wird deutlich leichter: In der barrierefreien i-Kfz-App kann man einfach ein Abbild des Fahrzeugscheins teilen, wenn man sich beispielsweise das Auto der Eltern, Verwandten oder Freunde leiht.
Sowohl die i-Kfz-App als auch der digitale Fahrzeugschein sind Teil der Modernisierungsagenda der Bundesregierung. „Viele Stellschrauben für Digitalisierung sind bei uns in Bewegung, Umsetzung“, so Bundesdigitalminister Wildberger bei der Vorstellung der App.
Die wichtigsten Fragen und Antworten zum digitalen Fahrzeugschein und der i-Kfz-App finden Sie beim Bundesverkehrsministerium.
Digitaler Führerschein soll folgen
Der digitale Führerschein soll perspektivisch ebenfalls in die i-Kfz-App integriert werden. Dafür hat die Bundesregierung am 5. November die Grundlagen zur Einführung geschaffen. Dies erleichtert Bürgerinnen und Bürger im Alltag beispielsweise die Nutzung von Mietwagen- und Carsharing-Angeboten. Ziel ist laut Bundesverkehrsministerium, den nationalen digitalen Führerschein bis Ende 2026 zur Verfügung zu stellen.
Der digitale Führerschein und der digitale Fahrzeugschein ergänzen den klassischen Führerschein und Fahrzeugschein – diese bleiben jedoch weiterhin gültig. Die digitalen Pendants sind ein Angebot, um den Alltag von Bürgerinnen und Bürgern zu erleichtern.
Auftakt für weitere Digitalisierungsmaßnahmen
Bundesverkehrsminister Patrick Schnieder betonte: „Es ist erst der Auftakt für weitere Digitalisierungsmaßnahmen.“ Ebenfalls arbeitet die Bundesregierung an der zentralen internetbasierten Fahrzeugzulassung. Dafür soll in dieser Legislatur ein zentrales Portal beim Kraftfahrt-Bundesamt entwickelt werden. Ziel ist, das Bürgerinnen und Bürger künftig nur noch an einer Stelle ihr Fahrzeug online an-, ab- und ummelden können. Das entlastet zudem auch 400 Zulassungsbehörden von der Pflicht, ein eigenes Internet-Portal zu betreiben und führt zu deutlichen Einsparungen für die Kommunen.
Darüber hinaus arbeitet die Bundesregierung an der Umsetzung der digitalen Brieftasche „Wallet“, in der sich Personalausweis, Fahrzeugschein, Führerschein und Versicherungskarte zukünftig digital bündeln sollen.
Die Modernisierungsagenda der Bundesregierung formuliert konkrete Reformen, die für weniger Bürokratie und eine breite Entlastung sorgen sollen. Die Agenda umfasst zahlreiche Projekte, die in der laufenden Legislaturperiode umgesetzt werden sollen. Die zentrale internetbasierte Fahrzeugzulassung gehört dazu.
Quelle: Bundesregierung