EU-Recht - 14. Oktober 2021

Hohe Energiepreise: Kommission zeigt Werkzeuge auf, um Verbraucher und Unternehmen zu entlasten

EU-Kommission, Pressemitteilung vom 13.10.2021

Die Europäische Kommission zeigt in einer am 13.10.2021 angenommenen Mitteilung zu den Energiepreisen auf, welche Instrumente zur Verfügung stehen, um den weltweiten Anstieg der Energiepreise zu bewältigen und den Menschen und Unternehmen in Europa zu helfen. Die Mitteilung umfasst ein „Instrumentarium“, das die EU und ihre Mitgliedstaaten nutzen können, um die unmittelbaren Auswirkungen des derzeitigen Preisanstiegs zu bewältigen und die Resilienz gegenüber künftigen Preisschocks zu verstärken. Zu den kurzfristigen nationalen Maßnahmen gehören Notfall-Einkommensunterstützung für Haushalte, Beihilfen für Unternehmen und gezielte Steuersenkungen. Die Kommission wird auch Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz unterstützen, mögliche Maßnahmen im Bereich der Energiespeicherung und der Beschaffung von Gasreserven prüfen und die derzeitige Gestaltung des Strommarkts bewerten. Die gestiegenen Energiepreise werden auch Thema des Europäischen Rats der Staats- und Regierungschefs in der kommenden Woche sein.

EU-Energiekommissarin Kadri Simson sagte bei der Vorstellung der Toolbox: „Der weltweite Anstieg der Energiepreise gibt der EU Anlass zu ernsthafter Besorgnis. Nun, da wir die Pandemie hinter uns lassen und unsere wirtschaftliche Erholung in Gang setzen, ist es wichtig, benachteiligte Verbraucherinnen und Verbraucher zu schützen und die europäischen Unternehmen zu unterstützen. Die Kommission steht den Mitgliedstaaten bei der Ergreifung von Sofortmaßnahmen zur Seite, um die Auswirkungen auf Haushalte und Unternehmen diesen Winter einzudämmen. Zugleich ermitteln wir weitere mittelfristige Maßnahmen, um sicherzustellen, dass unser Energiesystem resilienter und flexibler wird, damit es künftigen Schwankungen während des Übergangs standhalten kann. Wir befinden uns in einer Ausnahmesituation. In den letzten zwanzig Jahren hat der Energiebinnenmarkt uns gute Dienste geleistet. Doch wir müssen sichergehen, dass er dies auch weiterhin tun wird, wenn wir den europäischen Grünen Deal umsetzen, an unserer Energieunabhängigkeit arbeiten und unsere Klimaziele erfüllen.“

Instrumentarium kurz- und mittelfristiger Maßnahmen

Die derzeitige Preisspitze erfordert eine rasche und koordinierte Reaktion. Der bestehende Rechtsrahmen ermöglicht es der EU und ihren Mitgliedstaaten, Maßnahmen zu ergreifen, um die unmittelbaren Auswirkungen auf die Verbraucherinnen und Verbraucher und die Unternehmen zu bewältigen.

Dabei sollten gezielte Maßnahmen Priorität haben, mit denen die Auswirkungen des Preisanstiegs auf gefährdete Verbraucherinnen und Verbraucher und kleine Unternehmen rasch abgemildert werden können. Diese Maßnahmen sollten im Frühjahr, wenn eine Stabilisierung der Lage erwartet wird, leicht angepasst werden können. Unser langfristiger Übergang zu saubereren Energiequellen und die entsprechenden Investitionen sollten nicht beeinträchtigt werden.

Sofortmaßnahmen zum Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher und der Unternehmen:

  • Einkommensunterstützung im Notfall für von Energiearmut betroffene Verbraucherinnen und Verbraucher, z. B. durch Gutscheine oder teilweise Begleichung von Energierechnungen, was mit Einnahmen aus dem EU-EHS unterstützt werden könnte;
  • Genehmigung von Zahlungsaufschüben für Energierechnungen;
  • Vorkehrungen zum Schutz vor Stromabschaltungen und anderen Netztrennungen;
  • Einführung vorübergehender, gezielter Senkungen der Steuersätze für schutzbedürftige Haushalte;
  • Hilfen für Unternehmen oder Industriezweige im Einklang mit dem EU-Beihilferecht;
  • Intensivierung der internationalen Kontakte im Energiebereich, um die Transparenz, Liquidität und Flexibilität der internationalen Märkte zu gewährleisten;
  • Untersuchung möglicher wettbewerbswidriger Verhaltensweisen auf dem Energiemarkt und Ersuchen der Europäischen Wertpapier- und Marktaufsichtsbehörde (ESMA) um eine weitere Verstärkung der Überwachung der Entwicklungen auf dem CO2-Markt;
  • Förderung der Erweiterung des Marktes für Verträge über den Bezug von erneuerbarem Strom und Unterstützung dieser Verträge durch flankierende Maßnahmen.

Der Übergang zu sauberer Energie ist die beste Absicherung gegen künftige Preisschocks und muss beschleunigt werden. Die EU wird weiterhin ein effizientes Energiesystem mit einem hohen Anteil erneuerbarer Energien entwickeln. Obwohl erschwinglichere erneuerbare Energien bei der Versorgung des Stromnetzes und der Preisgestaltung eine immer größere Rolle spielen, sind andere Energiequellen, einschließlich Gas, bei hoher Nachfrage weiterhin erforderlich. Bei der derzeitigen Marktgestaltung wird der Gesamtpreis für Strom weiterhin über den Gaspreis festgelegt, wenn Gas eingesetzt wird, da für sämtliche Erzeuger bei der Einspeisung desselben Produkts, nämlich von Strom, in das Netz derselbe Preis gilt. Es besteht ein allgemeiner Konsens darüber, dass das derzeitige Grenzkostenmodell nach wie vor am effizientesten ist, doch weiterführende Analysen sind nötig. Durch die Krise wurde auch deutlich, wie wichtig die Speicherung für das Funktionieren des EU-Gasmarktes ist. Die EU verfügt derzeit über Speicherkapazitäten im Umfang von über 20 % ihres jährlichen Gasverbrauchs, doch nicht alle Mitgliedstaaten haben Speicheranlagen und ihre Nutzung und die Instandhaltungsverpflichtungen sind unterschiedlich.

Mittelfristige Maßnahmen für ein dekarbonisiertes und krisenfestes Energiesystem:

  • Mehr Investitionen in erneuerbare Energien, Gebäuderenovierungen und Energieeffizienz und Beschleunigung der Auktionen und Genehmigungsverfahren für erneuerbare Energien;
  • Ausbau der Energiespeicherkapazität, um den Anteil erneuerbarer Energien weiter zu steigern, auch in Bezug auf Batterien und Wasserstoff;
  • Auftrag an die europäischen Regulierungsstellen (ACER), die Vor- und Nachteile der derzeitigen Strommarktgestaltung zu untersuchen und der Kommission gegebenenfalls Empfehlungen vorzuschlagen;
  • Erwägung einer Überarbeitung der Verordnung über die Versorgungssicherheit, um für eine bessere Nutzung und Funktionsweise der Gasspeicherung in Europa zu sorgen;
  • Prüfung der möglichen Vorteile einer freiwilligen gemeinsamen Beschaffung von Gasvorräten durch die Mitgliedstaaten;
  • Einrichtung neuer grenzübergreifender regionaler Risikogruppen für Gas zur Risikoanalyse und zur Beratung der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Gestaltung ihrer nationalen Präventions- und Notfallpläne;
  • Stärkung der Rolle der Verbraucherinnen und Verbraucher auf dem Energiemarkt durch die Möglichkeit, Lieferanten zu wählen und zu wechseln, Strom selbst zu erzeugen und sich Energiegemeinschaften anzuschließen.

Mit den im Instrumentarium dargelegten Maßnahmen wird dazu beigetragen, rasch auf die derzeitigen Energiepreisspitzen, die Folge einer weltweiten Ausnahmesituation sind, zu reagieren. Zudem leisten sie einen Beitrag zu einer erschwinglichen, gerechten und nachhaltigen Energiewende für Europa und höherer Energieunabhängigkeit. Durch Investitionen in erneuerbare Energien und Energieeffizienz wird nicht nur die Abhängigkeit von importierten fossilen Brennstoffen reduziert, sondern auch für erschwinglichere Energiegroßhandelspreise gesorgt, die gegenüber globalen Versorgungsengpässen widerstandsfähiger sind. Der Übergang zu sauberer Energie ist die beste Absicherung gegen solche Preisschocks in der Zukunft und muss, nicht zuletzt im Hinblick auf den Klimaschutz, beschleunigt werden.

Quelle: EU-Kommission