Zivilprozessordnung - 30. Mai 2025

Höhere Pfändungsfreigrenzen ab dem 01.07.2025

BRAK, Mitteilung vom 28.05.2025

Bei der Pfändung von Arbeitseinkommen gelten nach § 850c ZPO Freigrenzen. Die unpfändbaren Beträge werden sich zum 01.07.2025 erhöhen.

Die Freigrenzen für pfändbares Arbeitseinkommen nach § 850c der Zivilprozessordnung (ZPO) werden zum 01.07.2025 insgesamt erhöht. Die entsprechende Bekanntmachung des Bundesministeriums der Justiz wurde am 11.04.2025 im Bundesgesetzblatt veröffentlicht.

Ab dem 01.07.2025 beträgt der unpfändbare Betrag nach

  • § 850c I 1 ZPO: 1.555,00 Euro (bisher 1.491,75 Euro) monatlich,
  • § 850c II 1 ZPO: 585,23 Euro (bisher 561,43 Euro) monatlich,
  • § 850c II 2 ZPO: 326,04 Euro (bisher 312,78 Euro) monatlich,
  • § 850c III 3 ZPO: 4.766,99 Euro (bisher 4.573,10 Euro) monatlich.

Die entsprechenden wöchentlichen und täglichen Pfändungsfreibeträge sind der Bekanntmachung zu entnehmen. Dort sind auch die konkreten Pfändungsfreibeträge in einer Tabelle dargestellt.

Quelle: Bundesrechtsanwaltskammer – Nachrichten aus Berlin 11/2025