Bundesrat, Mitteilung vom 26.03.2021
Nordrhein-Westfalen und Saarland wollen bundesweit die Gebühren für Gerichtsvollzieher linear um zehn Prozent erhöhen lassen. Am 26. März 2021 stellten die beiden Länder dazu einen Gesetzesantrag im Bundesratsplenum vor – er wurde zur weiteren Beratung in die Fachausschüsse überwiesen.
Anpassung an wirtschaftliche Entwicklung
Die letzte Gebührenerhöhung war 2013 erfolgt. Seitdem seien die Kosten für den Bürobetrieb erheblich gestiegen. Auch zur Anpassung an die allgemeine wirtschaftliche Entwicklung sei eine Anhebung der Gebührensätze erforderlich, begründen die beiden Länder ihren Vorschlag.
Vor kurzem waren diverse Vergütungen für Rechtsanwälte, Insolvenzverwalter, Dolmetscher, Sachverständige, Schöffen erhöht worden (sh. Top 8, Drs. 721/21). Die daraus resultierenden Mehrbelastungen für die öffentlichen Haushalte seien durch das Kostenrechtsänderungsgesetz 2021 allerdings nur teilweise kompensiert worden.
Ausschüsse beraten
Die Fachausschüsse befassen sich nach der Osterpause mit dem Vorschlag. Sobald sie ihre Beratungen abgeschlossen haben, kommt der Antrag wieder auf die Plenartagesordnung – dann zur Abstimmung darüber, ob der Bundesrat den Gesetzentwurf beim Deutschen Bundestag einbringen will.
Quelle: Bundesrat