Bundesregierung, Mitteilung vom 11.11.2024
Die Finanzierung der sozialen Pflegeversicherung kurzfristig sichern: Das ist das Ziel der Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025. Das Bundeskabinett hat die Verordnung am 11.11.2024 mit Blick auf eine große Pflegereform beschlossen.
Das Kabinett hat die Verordnung zur Anpassung des Beitragssatzes in der sozialen Pflegeversicherung 2025 beschlossen. Die Verordnung sieht vor, den Beitragssatz zur sozialen Pflegeversicherung zum 1. Januar 2025 um 0,2 Prozentpunkte zu erhöhen.
Der Schritt ist notwendig, um die Zahlungsfähigkeit der sozialen Pflegeversicherung sicherzustellen. Gleichzeitig kann mit den Mehreinnahmen Zeit gewonnen werden, um nachhaltige Pflege-Finanzierungskonzepte zu erarbeiten.
Pflegeversicherung langfristig gut aufstellen
Eine große Pflegereform ist unumgänglich. Ziel einer solchen Reform muss es sein, die soziale Pflegeversicherung strukturell gut aufzustellen. Es geht darum, für die Zukunft eine gute pflegerische Versorgung sowie ein resilientes und verlässliches Pflegesystem sicherzustellen.
Letztlich sollen mit einer Reform langfristig die Beitragsentwicklung gedämpft und damit die finanzielle Belastung für Beschäftigte und Arbeitgeber begrenzt werden.
Wie geht es weiter?
Die von der Bundesregierung beschlossene Verordnung wird dem Bundestag zugeleitet, um diesem die vorgesehene Mitwirkung zu ermöglichen. Außerdem muss der Bundesrat der Verordnung zustimmen.
Quelle: Bundesregierung