Aufbauhilfe 2021 - 9. September 2021

Hochwasserkatastrophe: Vorübergehende Aussetzung der Insolvenzantragspflicht beschlossen

BRAK, Mitteilung vom 08.09.2021

Der Bundestag hat in seiner Sitzung am 07.09.2021 Maßnahmen zur Unterstützung der von der Hochwasserkatastrophe Mitte Juli Betroffenen beschlossen. Nach dem „Gesetz zur Errichtung eines Sondervermögens ‚Aufbauhilfe 2021‘ und zur vorübergehenden Aussetzung der Insolvenzantragspflicht wegen Starkregenfällen und Hochwassern im Juli 2021“ wird unter anderem ein nationaler Solidaritätsfonds „Aufbauhilfe 2021“ geschaffen, der durch den Bund mit 30 Mrd. Euro ausgestattet werden und zur Finanzierung von Soforthilfen für Privathaushalte, Unternehmen und andere Einrichtungen dienen soll. Zudem wird die Insolvenzantragspflicht für Unternehmen vorübergehend ausgesetzt, die von den Auswirkungen der Starkregenfälle und Hochwasser im Juli 2021 betroffen sind. Voraussetzung ist, dass aufgrund ernsthafter Finanzierungs- oder Sanierungsverhandlungen begründete Aussichten bestehen, dass das betreffende Unternehmen saniert werden kann.

Daneben beinhaltet das Gesetz eine Reihe weiterer Maßnahmen, um den Wiederaufbau zu unterstützen und zu beschleunigen, etwa im Bauplanungs-, Eisenbahn- und Bundesfernstraßenrecht. Im Telekommunikationsgesetz wurde zudem die Grundlage für das Aussenden öffentlicher Katastrophen-Warnmeldungen mittels Cell Broadcasting (CB) verankert.

Der Bundesrat wird in einer Sondersitzung am 10.09.2021 über das Aufbauhilfegesetz beraten.

Für vom Hochwasser betroffene Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälte hat die BRAK Informationen zu verschiedenen Unterstützungsmaßnahmen auf einer Sonderseite zusammengestellt.

BRAK, Nachrichten aus Berlin Ausgabe 18/2021