Bundesregierung, Pressemitteilung vom 07.05.2020
Die Corona-Pandemie beeinträchtigt auch viele Studierende sowie befristet angestellte Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler. Um ihnen zu helfen, hat der Bundestag nun die von der Bundesregierung auf den Weg gebrachten Erleichterungen beschlossen.
Für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler, die sich in ihrer Qualifizierungsphase befinden, werden die Höchstbefristungsgrenzen verlängert – und zwar um die Zeit, in der es zu pandemiebedingte Einschränkungen des Hochschul- und Wissenschaftsbetriebs kommt.
Studentinnen und Studenten, die BAföG-Leistungen bekommen, dürfen ihre Einnahmen mit Tätigkeiten zur Bekämpfung der Coronavirus-Pandemie verbessern. Diese werden nicht auf den BAföG-Satz angerechnet.
Beeinträchtigungen unbürokratisch abmildern
„Die Bundesregierung will die pandemiebedingten Beeinträchtigungen für Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler schnell und unbürokratisch abmildern und zusätzliche Anreize für BAföG-Geförderte schaffen“, sagte Bundesforschungsministerin Anja Karliczek. Beide Regelungen hat das Bundeskabinett am 8. April 2020 auf den Weg gebracht.
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