Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 30.06.2020
Für Soloselbständige und privatwirtschaftliche Unternehmen in der Kultur- und Kreativwirtschaft wurden betriebliche Kosten durch die Zuschüsse der Soforthilfe des Bundes abgedeckt. Das betont die Bundesregierung in ihrer Antwort (19/20329) auf eine Kleine Anfrage (19/19823) der FDP-Fraktion. Die Unternehmer könnten darüber hinaus Leistungen der „vereinfachten Grundsicherung“ nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGB II) beanspruchen.
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