Corona-Krise - 5. Juni 2020

Gutscheinlösung für Pauschalreisebranche – Unterrichtung über Eckpunkte

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 05.06.2020

Die Bundesregierung hat eine Unterrichtung über Eckpunkte zur freiwilligen Gutscheinlösung und zur Abmilderung der Folgen der COVID-19-Pandemie für die Pauschalreisebranche vorgelegt (
19/19415
). Im Hinblick auf die durch die Pandemie verursachten existenzbedrohenden Belastungen für Pauschalreiseveranstalter wegen Ansprüchen der Reisenden auf Erstattung vereinnahmter Vorauszahlungen wird in den Eckpunkten unter anderem vorgeschlagen, dass die Reiseveranstalter den Kunden anstelle der unverzüglichen Erstattung der Vorauszahlungen Gutscheine für spätere Pauschalreisen anbieten, die durch eine zusätzliche staatliche Insolvenzabsicherung so attraktiv sind, dass die Kunden sie annehmen. Für die Ausgabe der Gutscheine solle eine Reihe von Voraussetzungen gelten, und es solle gesetzlich klargestellt werden, dass der Reisegutschein von der bereits geltenden gesetzlichen Insolvenzsicherung erfasst wird. Zusätzlich werde eine ergänzende staatliche Absicherung der Gutscheine für die Dauer ihrer Gültigkeit vorgesehen, um die Werthaltigkeit der Gutscheine zu gewährleisten und damit die Attraktivität der Gutscheine für die Reisenden zu steigern. Die konkrete Gestaltung und Umsetzung der ergänzenden staatlichen Absicherung seien noch zwischen dem Bundesministerium für Recht und Verbraucherschutz und dem Bundesministerium der Finanzen, in Abstimmung mit dem Bundesministerium für Wirtschaft und Energie zu klären. Die Bundesregierung und die sie tragenden Fraktionen strebten bis Juni 2020 eine Lösung dafür an, wie die bestehenden und gegebenenfalls zu modifizierenden Hilfsprogramme genutzt werden können, um eine spezifische Lösung für die Pauschalreisebranche unter Berücksichtigung auch zum Beispiel bereits gezahlter Provisionen zu ermöglichen, die deren besondere Bedürfnisse und Notwendigkeiten abdeckt.