Gesetzgebung - 14. Juli 2022

Güterrechtsregister sollen abgeschafft werden

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 13.07.2022

Die bei den Amtsgerichten geführten Güterrechtsregister sollen abgeschafft werden. Die Register, „in die auf Antrag von Ehegatten Eintragungen über deren güterrechtliche Verhältnisse vorgenommen werden, sind weitgehend funktionslos geworden“, begründet die Bundesregierung einen von ihr dazu vorgelegten Gesetzentwurf (20/2730). Der Aufwand für die überwiegend in Papierform vorgenommene Führung der Register stünde in keinem Verhältnis mehr zu der „geringen rechtlichen und schwindenden praktischen Bedeutung“, führt die Bundesregierung weiter aus. Die Abschaffung diene damit dem Bürokratieabbau.

Zur Umsetzung sollen laut Entwurf die Paragrafen 1558 bis 1563 des Bürgerlichen Gesetzbuches aufgehoben werden.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 367/2022