Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.07.2020
Um Kommunen und Städte in Folge der Corona-Pandemie finanziell zu entlasten, soll das Grundgesetz geändert werden. Die Koalitionsfraktionen haben dazu einen Gesetzentwurf (
19/20595
) vorgelegt, der am Donnerstag, den 02.07.2020, in erster Lesung beraten wird. Damit wird ein weiterer Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (
19/20598
) flankiert, der die entsprechenden einfachgesetzlichen Regelungen enthält und ebenfalls am 02.07.2020 in erster Lesung beraten wird. Die Bundesregierung hatte wortgleiche Entwürfe (363/20, 364/20) bereits dem Bundesrat zugeleitet.
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