Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Grundgesetzes (Artikel 104a und 143h) - 1. Juli 2020

Grundgesetzänderungen für Entlastung

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 01.07.2020

Um Kommunen und Städte in Folge der Corona-Pandemie finanziell zu entlasten, soll das Grundgesetz geändert werden. Die Koalitionsfraktionen haben dazu einen Gesetzentwurf (
19/20595
) vorgelegt, der am Donnerstag, den 02.07.2020, in erster Lesung beraten wird. Damit wird ein weiterer Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen (
19/20598
) flankiert, der die entsprechenden einfachgesetzlichen Regelungen enthält und ebenfalls am 02.07.2020 in erster Lesung beraten wird. Die Bundesregierung hatte wortgleiche Entwürfe (363/20, 364/20) bereits dem Bundesrat zugeleitet.