Union der Gleichheit - 6. März 2020

Gleichstellungsstrategie für 2020 – 2025 vorgelegt

Die EU-Kommission hat am 05.03.2020 eine neue Gleichstellungstrategie für 2020-2025 vorgelegt. Sie umfasst eine Reihe zentraler Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre und sieht verpflichtend vor, dass die EU-Kommission die Gleichheitsperspektiven in alle Politikbereiche der EU einbezieht. Zu den zentralen Maßnahmen zählen neben der Bekämpfung von Geschlechterstereotypen u. a. eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen […]

Die EU-Kommission hat am 05.03.2020 eine neue
Gleichstellungstrategie für 2020-2025
vorgelegt. Sie umfasst eine Reihe zentraler Maßnahmen für die nächsten fünf Jahre und sieht verpflichtend vor, dass die EU-Kommission die Gleichheitsperspektiven in alle Politikbereiche der EU einbezieht.

Zu den zentralen Maßnahmen zählen neben der Bekämpfung von Geschlechterstereotypen u. a. eine Erhöhung der Erwerbsbeteiligung von Frauen auf dem Arbeitsmarkt, die Bekämpfung des Lohn- und Rentengefälles sowie gleichberechtigte Führungsverantwortung.

Entgeltgleichheit

Die EU-Kommission plant bis Ende 2020 einen Richtlinienvorschlag zu verbindlichen Maßnahmen zur Entgelttransparenz vorzulegen. Dazu hat sie eine bis zum 28.05.2020 andauernde
Konsultation
eingeleitet.

Ungleichbehandlungen bei der Entlohnung können folglich auch zum Rentengefälle beitragen. Die EU-Kommission wird im Bericht zur Angemessenheit der Renten- und Pensionshöhe in 2021 bewerten, wie Risiken und Ressourcen in den Altersversorgungssystemen zwischen Frauen und Männern verteilt sind. Um die Rentenansprüche zu schützen und eine ausgewogene Aufteilung der Betreuungspflichten anzuregen, wird die EU-Kommission die Anrechnung von pflegebedingten Unterbrechungen der Berufslaufbahn in betrieblichen Altersvorsorgesystemen prüfen. Des Weiteren soll Ende 2020 eine Konsultation zur Vorbereitung der Vorlage eines Grünbuchs über das Altern (Schwerpunkt Langzeitpflege, Renten und aktives Altern) eingeleitet werden.

Erhöhung der Erwerbsbeteiligung

Obwohl die Beschäftigungsquote von Frauen in der EU höher als je zuvor ist, gibt es laut EU-Kommission immer noch Hindernisse für Frauen auf dem Arbeitsmarkt Fuß zu fassen. Die EU-Kommission will sich daher dafür einsetzen, dass die EU-Mitgliedstaaten die Richtlinie zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie ordnungsgemäß umsetzen und anwenden. Außerdem fordert sie die EU-Mitgliedstaaten auf, bei der Umsetzung der Richtlinie in nationales Recht über die Mindestvorgaben hinauszugehen.

Außerdem will die EU-Kommission Leitlinien ausarbeiten, in denen erläutert wird, wie durch nationale Steuer- und Sozialleistungssysteme finanzielle Anreize oder Negativanreize für Zweitverdienende entstehen können.

Da einige Mitgliedstaaten im Bereich der frühkindlichen Betreuung Nachholbedarf haben, will die EU-Kommission die Barcelona-Ziele für den Ausbau von Betreuungseinrichtungen für Kleinkinder überarbeiten und einen Vorschlag für eine Kindergarantie (mit Schwerpunkt auf Hindernissen, die Kindern den Zugang zu notwendigen Dienstleistungen verwehren) in 2021 vorlegen.

Frauen in Führungspositionen

Trotz einiger Fortschritte in den letzten Jahren sind Frauen in Führungspositionen in Unternehmen immer noch unterrepräsentiert. Deshalb will die EU-Kommission auf die Annahme des seit einigen Jahren im Rat blockierten Vorschlages zur Einführung einer Frauenquote drängen, den sie in 2012 vorgelegt hatte. Nach Einführung von gesetzlichen Vorgaben zur Erhöhung des Frauenanteils in Leitungsorganen von Unternehmen wurden laut EU-Kommission in mehreren Ländern positive Ergebnisse erzielt, so z. B. in Deutschland, Frankreich und Belgien.

Die Fortschritte der EU-Mitgliedstaaten bei der Gleichstellung der Geschlechter (insb. Arbeitsmarkt, soziale Inklusion und Bildung) werden im Rahmen des Europäischen Semesters überwacht.