Corona-Krise - 3. April 2020

Gewährung zinsgünstiger Darlehen jetzt in noch größerem Umfang möglich

BMWi, Pressemitteilung vom 03.04.2020

Die Europäische Kommission hat am 02.04.2020 die Ausweitung der Vergabe von niedrigverzinslichen Darlehen genehmigt. Die Regelung ermöglicht es jetzt, dass auch Landesförderinstitute Kreditprogramme mit den gleichen günstigen Konditionen gewähren können, wie sie im Rahmen des KfW-Sonderprogramms bereits für die Förderbank KfW gelten.

Bundeswirtschaftsminister Peter Altmaier:

„Ich freue mich sehr, dass die Europäische Kommission sehr schnell nun auch die bundesweite Regelung für zinsgünstige Darlehen genehmigt hat, sodass auch Landesförderinstitute günstigere Kreditkonditionen gewähren können. Neben dem KfW-Sonderprogramm 2020 ist das ein weiterer wichtiger Baustein, um den Unternehmen einen schnellen Zugang zu mehr Liquidität zu ermöglichen. Jetzt können auch die Bundesländer flächendeckend Kreditprogramme aufsetzen, die die guten Förderkonditionen des bereits genehmigten KfW-Sonderprogramms anwenden und so Unternehmen schnell und zinsgünstig zu mehr Liquidität verhelfen.“

Das KfW-Sonderprogramm 2020 ist am 23. März 2020 an den Start gegangen. In seinem Rahmen wurden bereits 2.432 Kreditanträge mit einem Volumen von rund 9,8 Milliarden Euro gestellt. Das Sonderprogramm steht sowohl kleinen und mittelständischen Unternehmen als auch Großunternehmen zur Verfügung. Niedrigere Zinssätze und eine vereinfachte Risikoprüfung der KfW bei Krediten bis zu 3 Millionen Euro schaffen Erleichterung für die Wirtschaft. Eine höhere Haftungsfreistellung durch die KfW von bis zu 90 Prozent bei Betriebsmitteln und Investitionen von kleinen und mittleren Unternehmen erleichtern Banken und Sparkassen die Kreditvergabe. Die verbesserten Bedingungen werden durch das Temporary Framework der Europäischen Kommission zum Beihilferecht ermöglicht, das am 19. März 2020 in Kraft getreten ist.

Die Programme stehen Unternehmen zur Verfügung, die wegen der Corona-Krise vorübergehend in Finanzierungsschwierigkeiten geraten sind. Konkret heißt dies, dass alle Unternehmen, die zum 31. Dezember 2019 nicht in Schwierigkeiten waren, einen Kredit beantragen können. Es können Investitionen und Betriebsmittel finanziert werden.