EU-Recht - 12. Juni 2020

Gestaltung der digitalen Zukunft Europas – Rat nimmt Schlussfolgerungen an

Der Rat hat am 09.06.2020 Schlussfolgerungen zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas angenommen. Die Schlussfolgerungen sind als Antwort auf die von der EU-Kommission am 19.02.2020 veröffentlichten Digitalstrategie zu verstehen. In den Schlussfolgerungen unterstreicht der Rat die Bedeutung der Datenwirtschaft als Schlüsselfaktor für den Wohlstand Europas im digitalen Zeitalter und betont, dass Einzelpersonen, Beschäftigte und Unternehmen […]

Der Rat hat am 09.06.2020 Schlussfolgerungen zur Gestaltung der digitalen Zukunft Europas angenommen. Die Schlussfolgerungen sind als Antwort auf die von der EU-Kommission am 19.02.2020 veröffentlichten Digitalstrategie zu verstehen.

In den Schlussfolgerungen unterstreicht der Rat die Bedeutung der Datenwirtschaft als Schlüsselfaktor für den Wohlstand Europas im digitalen Zeitalter und betont, dass Einzelpersonen, Beschäftigte und Unternehmen in Europa auf der Grundlage gesicherter Dateninfrastrukturen die Kontrolle über ihre Daten behalten sollten. Eine europäische Cloud- und Dateninfrastruktur sei für eine erfolgreiche Datenwirtschaft die Grundvoraussetzung, dies gelte insbesondere für KMU.

Darüber hinaus stimmt der Rat den in der Digitalstrategie angekündigten Vorhaben der EU-Kommission zu, die NIS-Richtlinie zu überprüfen und die eIDAS-Verordnung zu überarbeiten.

Schließlich fordert der Rat die Kommission dazu auf, eine verstärkte EU-Strategie für die digitale Verwaltung vorzuschlagen, bei der auf die digitale Einbeziehung aller Bürger und privaten Akteure geachtet werden solle und die dazu diene, den digitalen Wandel bei den öffentlichen Verwaltungen in allen EU-Mitgliedstaaten zu koordinieren und zu unterstützen.