Was ist neu? - 28. Februar 2023

Gesetzliche Neuregelungen März 2023

Bundesregierung, Mitteilung vom 27.02.2023

Energiepreisbremse, Einmalzahlung für Studierende und klimafreundliches Bauen

Die Energiepreisbremsen kommen, Studierende können eine Einmalzahlung beantragen, Energiesparmaßnahmen gelten weiter, Corona-Schutzmaßnahmen entfallen – und der Bau besonders klimafreundlicher Gebäude wird mit günstigen Krediten gefördert. Die gesetzlichen Neuregelungen im März 2023 im Überblick.

Energie

Energiepreisbremsen

Die Strom-, Gas- und Wärmepreisbremsen entlasten Privathaushalte und Unternehmen von den stark gestiegenen Energiekosten. Sie kommen zum 1. März 2023, gelten aber rückwirkend ab Januar 2023.

Einmalzahlung für Studierende – Antragstellung ab Mitte März

Studierende sowie Fachschülerinnen und Fachschüler erhalten in Kürze – auf Antrag – eine einmalige Energiepreispauschale in Höhe von 200 Euro. Auf einer neuen Website können sie sich über die Einmalzahlung von 200 Euro informieren. Es gibt Hinweise zur Antragstellung sowie zur Auszahlung. Zudem hilft eine Hotline weiter.

Weiter Energie sparen

Die seit September 2022 geltenden Energiesparmaßnahmen werden bis zum 15. April 2023 verlängert: In öffentlichen Arbeitsstätten gilt eine maximale Raumtemperatur von 19 Grad Celsius. Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen dürfen zu bestimmten Zeiten nicht beleuchtet werden.

Vorrang für Energietransporte auf der Schiene

Kohle und Mineralöl können bis zum 31. März 2024 vorrangig auf der Schiene transportiert werden, sollte es beim Güterverkehr oder in der Binnenschifffahrt eng werden. Damit wird die Energieversorgung gesichert.

Klima und Bau

Klimafreundlicher Bau lohnt sich

Die Bundesregierung fördert ab dem 1. März 2023 den Bau besonders klimafreundlicher Gebäude mit günstigen Krediten. Eine höhere Förderung gibt es für Gebäude mit dem Qualitätssiegel „Nachhaltiges Gebäude Plus“. Ziel ist, den CO2-Ausstoß beim Bauen zu verringern.

Corona

Weitere Test- und Maskenpflichten entfallen

Die Infektionslage ist seit Wochen stabil. Deshalb fallen nun weitere Corona-Schutzmaßnahmen weg: In Krankenhäusern und Pflegeheimen entfällt die Testpflicht. Das Tragen einer Maske bleibt nur noch für Besucherinnen und Besucher verpflichtend.

Keine Corona-Testpflicht für Einreisende aus China mehr

Wer aus China nach Deutschland einreiste, musste vor Reiseantritt einen Antigenschnelltest vorlegen. Das ist nicht mehr nötig, denn China gilt seit dem 22. Februar 2023 nicht mehr als Virusvarianten­gebiet.

Verbraucherschutz

Die Grenzwerte für den Energieverbrauch von TV-Geräten werden strenger. Mit der zweiten Stufe der EU-Ökodesign-Verordnung gelten neue Mindestanforderungen an die Energieeffizienz von Geräten.

Quelle: Bundesregierung