Was ist Neu? - 30. August 2022

Gesetzliche Neuregelungen im September 2022: Energiepreispauschale wird ausgezahlt – mehr Gehalt in der Pflege

Bundesregierung, Pressemitteilung vom 30.08.2022

Die Energiepreispauschale für einkommenssteuerpflichtige Erwerbstätige wird ausgezahlt. Öffentliche Gebäude heizen weniger. Pflegekräfte erhalten höhere Mindestlöhne. Die Lockerung der Corona-Einreiseregeln wird bis zum 30. September verlängert. Das E-Rezept geht an den Start. Nitrat belastete Gebiete müssen einheitlich gekennzeichnet werden.

Energie

Auszahlung der Energiepreispauschale

Erwerbstätige, Selbstständige und Gewerbetreibende erhalten eine einmalige Energiepreispauschale von 300 Euro. Die Auszahlung erfolgt über die Lohnabrechnung des Arbeitgebers. Selbstständige erhalten einen Vorschuss über eine einmalige Senkung ihrer Einkommensteuer-Vorauszahlung. Die Maßnahme ist Teil des zweiten Entlastungspakets, das im Juni in Kraft getreten ist.

Weitere Energiesparmaßnahmen

Ab dem 1. September gelten weitere Energiesparmaßnahmen, die kurzfristig zur Sicherung der Energieversorgung beitragen. Zum Beispiel dürfen öffentliche Büros nur noch auf maximal 19 Grad beheizt werden. Gebäude, Denkmäler und Werbeflächen werden zu bestimmten Zeiten nicht mehr beleuchtet.

Pflege

Mindestlohn in der Pflege steigt, mehr Urlaub

Die Mindestlöhne für Pflegehilfskräfte, qualifizierte Pflegehilfskräfte sowie Pflegefachkräfte steigen zum 1. September 2022. Zwei weitere Steigerungen sind für das kommende Jahr vorgesehen. Altenpflegekräfte erhalten Anspruch auf mehr Urlaub. Dies sind weitere Schritte, um die Arbeitsbedingungen in der Pflege zu verbessern und den Beruf attraktiver zu machen.

Gesundheit

Regeln bei Einreise nach Deutschland bleiben gelockert

Einreisende nach Deutschland brauchen weiterhin keinen Nachweis, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. Das Bundeskabinett hat eine entsprechende Verordnung um einen Monat bis 30. September verlängert.

Das E-Rezept startet

Ab dem 1. September 2022 wird die 1. Stufe des E-Rezept-Rollouts starten. Apotheken sind dann in der Lage, E-Rezepte einzulösen und mit den Krankenkassen abzurechnen.

Umwelt

Einheitliche Kennzeichnung Nitrat belasteter Gebiete

Mit Nitrat belastete Gebiete werden künftig von den Ländern nach einheitlichen Standards und im Einklang mit der EU-Nitratrichtlinie ausgewiesen. Wichtig ist das für den Schutz des Grundwassers. Dies sieht eine Verwaltungsvorschrift vor, die am 17. August 2022 in Kraft getreten ist.

Quelle: Bundesregierung