Was ist neu? - 27. März 2020

Gesetzliche Neuregelungen April 2020

Flugtickets teurer, Kinder im Netz besser geschützt
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 27.03.2020

Die Steuer auf Flugtickets steigt – eine gesetzliche Maßnahme, um das Klima zu schützen. Kinder und Jugendliche sollen besser vor sexuellem Missbrauch geschützt werden, der durch das Internet angebahnt wird. Wölfe zu füttern wird verboten. Sie zu jagen wird erleichtert.

Coronavirus: Sonderveröffentlichung

Alle gesetzlichen Maßnahmen, um den wirtschaftlichen und sozialen Folgen der Coronavirus-Pandemie zu begegnen, werden gesondert veröffentlicht. Sie sind in Kürze unter
www.bundesregierung.de
zu finden.

Klimaschutz: Luftverkehrssteuer steigt

Die Steuer auf Flugtickets wird erhöht – je nach Strecke um rund sechs bis 17 Euro pro Ticket. So steht es im geänderten Luftverkehrssteuergesetz, das am 1. April 2020 in Kraft tritt. Die Maßnahme gehört zum
Klimaschutzprogramm 2030
.

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Justiz: Mehr Schutz für Kinder und Jugendliche im Netz

Cybergrooming – so lautet der Begriff, wenn Erwachsene im Internet nach minderjährigen Opfern für sexuellen Missbrauch suchen. Der Begriff leitet sich ab vom englischen Anbahnen oder Vorbereiten. Täter können jetzt effektiver verfolgt werden. So macht sich bereits strafbar, wer nur glaubt, mit einem Kind zu kommunizieren – tatsächlich aber mit verdeckten Ermittlern oder den Eltern Kontakt hat. Das Gesetz hierzu trat am 13. März 2020 in Kraft.

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Landwirtschaft/Naturschutz: Rechtssicherheit im Umgang mit dem Wolf

Seit dem 13. März 2020 ist es verboten, Wölfe in freier Wildbahn zu füttern. Dadurch soll verhindert werden, dass sich die Tiere zur sehr an den Menschen gewöhnen. Verstöße werden als Ordnungswidrigkeit geahndet. Darüber hinaus dürfen Wölfe, wenn sie im Verdacht stehen, Schafe oder andere Nutztiere gerissen zu haben, gejagt werden. Wolf-Hund-Mischlinge, sog. Wolfshybriden, gefährden den Bestand von Wolfsrudeln, weshalb die gesetzliche Änderung eine Tötung dieser Tiere durch die zuständigen Naturschutzbehörden vorsieht.

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Rückzahlung von BAföG

Ab dem 1. April 2020 wird die neue Regelrate für die Darlehensrückzahlung nach dem Bezug von BAföG von 105 Euro auf 130 Euro angehoben. Wer aber 77 Monatsraten getilgt hat, ist künftig endgültig schuldenfrei, ganz gleich, wie hoch sein Darlehen ursprünglich war. In der Regel ist die Rückzahlung des Darlehensanteils beim BAföG daher künftig nach sechseinhalb Jahren abgeschlossen – für diejenigen, die ohnehin weniger als 10.000 Euro BAföG-Schulden haben, natürlich entsprechend früher.

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