Was ist neu? - 5. November 2019

Gesetzliche Neuregelung im November 2019

Mehr Service durch Vor-Ort-Apotheken
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 05.11.2019

Medikamente per Botendienst und Beratung bei Auslieferung – um eine bessere Versorgung von Patientinnen und Patienten vor Ort zu gewährleisten, bieten Apotheken ab sofort u. a. diesen neuen Service an.

Medikamente per Apotheken-Kurier ins Haus

Seit 22. Oktober 2019 gelten neue Regelungen für Apotheken vor Ort: Künftig sind Botendienste auf Kundenwunsch zulässig, zudem ist eine ausreichende Beratung bei Auslieferung des Arzneimittels sicherzustellen. Auch Privatversicherte, Beihilfeempfänger und Selbstzahler können ab sofort verschriebene Medikamente durch wirkungsgleiche Arzneimittel ersetzen lassen.