Jetzt informieren! - 15. Dezember 2021

Gesetzliche Änderungen im Notariat treten am 01.01.2022 in Kraft

Das Gesetz zur Neuordnung der Aufbewahrung von Notariatsunterlagen und zur Einrichtung des Elektronischen Urkundenarchivs bei der Bundesnotarkammer enthält zahlreiche Änderungen der Bundesnotarordnung und des Beurkundungsgesetzes.

Ab 01.01.2022 sind Notarinnen und Notare gesetzlich verpflichtet, ein Urkundenverzeichnis und ein Verwahrungsverzeichnis zu führen. Diese Verzeichnisse ersetzen dann die Urkundenrollen und die Massen- und Verwahrungsbücher. Die Papieraufbewahrung verkürzt sich in der Regel auf 30 Jahre.

Der Startzeitpunkt für die elektronische Urkundensammlung verschiebt sich voraussichtlich auf den 01.07.2022.