Neue Berechnung der ortsüblichen Vergleichsmiete - 19. September 2019

Gesetzentwurf zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die Vergleichsmiete beschlossen

Wohnen soll bezahlbar bleiben
Bundesregierung, Pressemitteilung vom 18.09.2019

Der Anstieg der Mietpreise soll weiter gedämpft werden. Maßnahmen dazu hat die Bundesregierung am 18.09.2019 beschlossen. Das Kabinett billigte einen Gesetzentwurf, der den Veränderungen auf dem Mietwohnungsmarkt Rechnung trägt.

Konkret geht es um die ortsübliche Vergleichsmiete, welche die Grundlage für die Miethöhe bildet. Dafür werden derzeit die Mietpreise betrachtet, die in einer Gemeinde für vergleichbaren Wohnraum in den vorangegangenen vier Jahren vereinbart wurden.

Dieser Zeitraum soll nun auf sechs Jahre verlängert werden. Das Ziel: Kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes sollen geringere Auswirkungen auf die Vergleichsmiete haben. Denn insbesondere in den Ballungsräumen sind die Mieten in den vergangenen Jahren stark gestiegen. Das führte auch zu einem Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete.

Mit der neuen Regelung, die die Bundesregierung im Gesetzentwurf zur Verlängerung des Betrachtungszeitraums für die Vergleichsmiete getroffen hat, möchte sie einen gedämpften Anstieg bewirken.