Zivilrecht - 22. Oktober 2019

Gesetzentwurf zur Vergleichsmiete

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.10.2019

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes vorgelegt, mit dem der Betrachtungszeitraum für die ortsübliche Vergleichsmiete von vier auf sechs Jahre verlängert werden soll (
19/14245
). Wie es in dem Entwurf heißt, werden dadurch einerseits kurzfristige Schwankungen des Mietwohnungsmarktes geringere Auswirkungen auf die ortsübliche Vergleichsmiete haben. Auf Wohnungsmärkten mit stark steigenden Angebotsmieten werde dies zu einem gedämpften Anstieg der ortsüblichen Vergleichsmiete führen. Weiter heißt es in der Vorlage, Mietspiegel seien ein wichtiges Instrument für die Bestimmung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Damit bereits erstellte Mietspiegel oder sich in der Erstellung befindliche Mietspiegel auch nach dem Inkrafttreten der Neuregelung anwendbar bleiben beziehungsweise verwendet werden können, werde eine großzügige Übergangsregelung eingeführt. Über den Entwurf berät der Bundestag am Freitag, 25.10.2019, erstmalig.