Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 28.11.2024
Die Bundesregierung hat einen Gesetzentwurf „zur Modernisierung und Digitalisierung der Schwarzarbeitsbekämpfung“ eingebracht (20/13956). Ziel sei es dabei, die Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) der Zollverwaltung zukunftsadäquat aufzustellen, erklärt die Regierung. U. a. sollen Friseursalons künftig in den gesetzlichen „Katalog der für Schwarzarbeit und illegale Beschäftigung besonders anfälligen Branchen“ aufgenommen werden. (…)
Die FKS solle künftig mittels automatisierter Datenabgleiche große Datenmengen systematisch hinsichtlich bestehender Risiken für das Auftreten von Schwarzarbeit und illegaler Beschäftigung auswerten können. U. a. könne die FKS durch die Weiterentwicklung der Befugnisse bei der Personenbefragung künftig eigenständig Maßnahmen zur Identitätsüberprüfung schnell und digital durchführen, ohne hierfür auf Amtshilfe anderer Behörden angewiesen zu sein. (…)
Der Bundesrat begrüßt in seiner Stellungnahme die in Artikel 2 des Gesetzentwurfs vorgesehene Ergänzung von § 12a des Finanzausgleichsgesetzes (FAG), wodurch im bundesstaatlichen Finanzausgleich für die Ausgleichsjahre 2022 und 2023 jeweils eine weitere Zwischenabrechnung in den Gesetzestext aufgenommen wird, um die Auswirkungen der Ergebnisse des Zensus 2022 frühzeitiger, das heißt bereits in den Jahren 2025 und 2026 zu berücksichtigen. Allerdings bittet die Länderkammer die Bundesregierung, sich im Rahmen ihrer Abstimmungsprozesse mit dem Deutschen Bundestag dafür einzusetzen, die vorgesehene Änderung des FAG in jedem Fall noch in der laufenden Legislaturperiode – gegebenenfalls auch im Rahmen eines anderen Gesetzgebungsverfahrens – zu beschließen.
Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 823/2024