GWB-Digitalisierungsgesetz - 21. Oktober 2020

Gesetzentwurf zu digitalem Wettbewerbsrecht

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 21.10.2020

Die Bundesregierung will mit einer Novelle des Wettbewerbsrechts die Kartellbehörden stärken und zugleich den veränderten Rahmenbedingungen durch die Digitalisierung gerecht werden. Geändert würden Vorschriften vor allem bezüglich der Ermittlungsbefugnisse von Kartellbehörden, der Sanktionen für Kartellrechtsverstöße, Vorschriften zum gerichtlichen Bußgeldverfahren, Regelungen zum Kronzeugenprogramm für Kartellrechtsverstöße und Amtshilfe für andere Kartellbehörden, erklärt die Bundesregierung im „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen für ein fokussiertes, proaktives und digitales Wettbewerbsrecht 4.0 und anderer wettbewerbsrechtlicher Bestimmungen (GWB-Digitalisierungsgesetz)“ (19/23492).

Die Missbrauchsaufsicht werde „maßvoll“ modernisiert, um vor allem dem Marktmissbrauch durch digitale Plattformen etwas entgegen setzen zu können. Weiter sollen Verfahren beschleunigt werden.

Die Bundesregierung rechnet damit, dass die Wirtschaft unter dem Strich um etwa 325.000 Euro jährlich entlastet wird. Dem Bundeskartellamt stehe hingegen ein zusätzlicher jährlicher Erfüllungsaufwand in Höhe von etwa 1,75 Millionen Euro bevor.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 1122/2020