Wohnungsbau - 4. März 2020

Gesetzentwurf für Wohngemeinnützigkeit

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 03.03.2020

Die Fraktion Bündnis 90/Die Grünen hat ihre Idee einer neuen Wohngemeinnützigkeit mit einem eigenen Gesetzentwurf untermauert. Er solle dazu beitragen, dass Menschen unabhängig von Geldbeutel und Herkunft gleich gute Chancen auf dem Wohnungsmarkt haben, heißt es im „Entwurf eines Gesetzes zur neuen Wohngemeinnützigkeit“ (
19/17307
). „Gutes Wohnen muss bezahlbar bleiben“, fordert die Fraktion. Eine Wiederauflage der Wohnungsgemeinnützigkeit sei ein Baustein dafür.

Hinter dem Instrument stehe das Prinzip: öffentliches Geld für öffentliche Güter. Konkret schlagen die Abgeordneten vor, dass Wohnungsunternehmen, die gemeinnützig handeln, Steuerbefreiungen in Bezug auf die Körperschaft-, Gewerbe-, Grund- und Grunderwerbsteuer erhalten. Die Umsatzsteuer soll gesenkt werden. Gemeinnützige Wohnungsunternehmen sollen weiter befugt werden, eine Eigenkapitalrendite von 3,5 Prozent zu erwirtschaften. Gefördert werden dabei sämtliche immobilienwirtschaftlichen Möglichkeiten von Neubau über Vermietung bis hin zum Kauf von Belegungsrechten.