Verbraucherschutz - 25. Februar 2021

Gesetzentwurf für faire Verbraucherverträge vorgelegt

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 25.02.2021

Die Bundesregierung hat den Entwurf eines Gesetzes für faire Verbraucherverträge vorgelegt (19/26915). Der Entwurf sieht verschiedene Regelungen vor, die die Position der Verbraucher gegenüber der Wirtschaft stärken. So sollen sie durch die Einführung eines Textformerfordernisses für Energielieferverträge mit Haushaltskunden besser vor telefonisch aufgedrängten oder untergeschobenen Energielieferverträgen geschützt werden. Zudem soll durch die Einführung einer Dokumentations- und Aufbewahrungspflicht für die Einwilligung der Verbraucher in Telefonwerbung die effizientere Sanktionierung von unerlaubter Telefonwerbung erreicht werden. Um Rechtssicherheit beim Kauf gebrauchter Sachen zu schaffen, soll eine Klarstellung zur Gewährleistung beim Verbrauchsgüterkauf vorgenommen werden. Trotz intensiver Bemühungen, die Position der Verbraucher gegenüber der Wirtschaft zu stärken und faire Verbraucherverträge zu fördern, träten immer wieder gehäuft Fallkonstellationen auf, die nach weiteren Schutzmaßnahmen verlangen, heißt es im Entwurf. Die erste Lesung steht am 26.02.2021 auf der Tagesordnung des Bundestages.

Quelle: Deutscher Bundestag, hib-Nr. 246/2021