Gesetzgebung - 31. Januar 2025

Gesetz zur Umsetzung von EU-Rechtsakten im Finanzmarkt gebilligt

Deutscher Bundestag, Mitteilung vom 30.01.2025

Mit breiter Mehrheit hat der Bundestag am Donnerstag, 30.Januar 2025, einen von SPD und Bündnis 90/Die Grünen eingebrachten Gesetzentwurf für „dringliche Änderungen im Finanzmarkt- und Steuerbereich“ (20/14240) angenommen. Für die zuvor im Finanzausschuss teilweise noch geänderte Initiative (20/14769) stimmten die Fraktionen von SPD, CDU/CSU, Bündnis 90/Die Grünen und FDP. Die AfD enthielt sich bei der Abstimmung.

Gesetzentwurf der Bundesregierung

Wesentlicher Bestandteil des Gesetzentwurfs sind Regelungen zur fristgerechten Umsetzung von EU-Rechtsakten im Finanzmarktbereich. Diese galt es in deutsches Recht umzusetzen wie Teile der Richtlinie (EU) 2023 / 2864 zur Änderung bestimmter Richtlinien in Bezug auf die Einrichtung und die Funktionsweise des zentralen europäischen Zugangsportals (ESAP-Omnibus-Richtlinie), die Verordnung (EU) 2024 / 886 im Hinblick auf Echtzeitüberweisungen in Euro und Teile der geänderten EU-Bankenverordnung (Capital Requirements Regulation, CRR).

Zudem wurde im Versicherungsaufsichtsgesetz aufgrund eines Vertragsverletzungsverfahrens der Paragraf 319 geändert, um die Vorgaben der Richtlinie (EU) 2016 / 97 über den Versicherungsvertrieb (Neufassung) umzusetzen. Darüber hinaus wurden Regelungen formuliert, um die Bundesanstalt für Finanzmarktstabilisierung (FMSA), die den Finanzmarktstabilisierungsfonds verwaltet und überwacht, noch bis Ende des Jahres 2025 aufzulösen, da diese mit fortschreitender Abwicklung der übernommenen Risikopositionen und entsprechender Reduktion von Aufgaben und Personal keine verwaltungsökonomisch sinnvolle Größenordnung für eine Bundesanstalt mehr darstelle.

Quelle: Deutscher Bundestag, Textarchiv