Risikoreduzierungsgesetz - RiG - 23. April 2020

Gesetz zur Reduzierung von Risiken und zur Stärkung der Proportionalität im Bankensektor

BMF, Mitteilung vom 22.04.2020

Das BMF hat die öffentliche Konsultation des Referentenentwurfes zum Risikoreduzierungsgesetz (RiG) gestartet. Das Gesetz dient der Umsetzung des sog. EU-Bankenpakets. Es enthält Maßnahmen zur Risikoreduzierung im Bankensektor und zur Stärkung der Proportionalität. Zur Risikoreduzierung werden die Kapital- und Liquiditätsanforderungen für Banken im Einklang mit internationalen Standards gestärkt. Dazu werden eine verbindliche Verschuldungsquote (Leverage Ratio) und eine strukturelle Liquditätsquote (Net Stable Funding Ratio) eingeführt. Außerdem wird ein internationaler Standard zu Verlustpuffern (Total Loss Absorbing Capacity) umgesetzt, um die Abwicklung von Banken glaubwürdig zu machen und die Steuerzahler zu schützen. Für kleine und mittlere Banken wird das Prinzip der Proportionalität gestärkt. Hier geht es um eine zielgerichtete, passgenaue Regulierung für Banken mit wenig komplexen Geschäftsmodellen, damit sich diese voll auf ihre Kernaufgabe, die Kreditversorgung mittelständischer Unternehmen, konzentrieren können.

In der gegenwärtigen Corona-Pandemie zeigt sich, dass sich der geltende Regulierungsrahmen bewährt hat. Dank der bereits umgesetzten Reformen ist der Bankensektor in Anbetracht der enormen Herausforderungen, die es zu bewältigen gilt, handlungsfähig. Die europäische und nationale Bankenaufsicht kann ihre Spielräume zur Bekämpfung der Krise nutzen. Das Risikoreduzierungsgesetz soll diesen Regulierungsrahmen weiter optimieren. Die vorgesehenen Maßnahmen komplettieren damit die kurzfristigen Krisenbekämpfungsmaßnahmen und reduzieren Risiken für die Finanzmarktstabilität auch mittel- und langfristig.