BMJV, Mitteilung vom 23.03.2020
Im Auftrag des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz wurde eine rechtstatsächliche Untersuchung der Auswirkungen auf den Kontopfändungsschutz durchgeführt; zugleich wurde im Zusammenwirken mit dem Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend der Pfändungsschutz für Leistungen der Bundesstiftung „Mutter und Kind – Schutz des ungeborenen Lebens“ evaluiert. Der Schlussbericht der Evaluierung hat ergeben, dass das P-Konto sich seit seiner Einführung bewährt hat, aber noch in einzelnen Bereichen Verbesserungsbedarf besteht.
Dieses Gesetz dient insbesondere der Lösung der in dem Schlussbericht angesprochenen Problemstellungen, die in der Praxis auftreten, und gestaltet den Kontopfändungsschutz zugleich transparenter.
- Entwurf eines Gesetzes zur Fortentwicklung des Rechts des Pfändungsschutzkontos und zur Änderung von Vorschriften des Pfändungsschutzes (Pfändungsschutzkonto-Fortentwicklungsgesetz – PKoFoG)